Zweimal vom selben Blitzer geblitzt worden, welches mal zählz?

6 Antworten

Es zählt nur einmal. Du bist wohl nicht, wie oben irgendwo erwähnt, in die Kreuzung eingefahren, sondern hast den Überweg freigemacht. Schreib das im Anhörungsbogen. Lass Dir was einfallen, warum Du nicht rückwärts gefahren bist und schreib nicht, dass Du am Radio gedreht hast. Zum Grund, warum Du gefahren bist, würde ich nichts schreiben. Musst Du auch nicht.

Das zweite Mal blitzen dient eigentlich dazu, zu sehen, ob du nur zu weit vorne stehen bleibst oder wirklich drüber fährst. Nächstes Mal einfach stehenbleiben, auch wenn du im Weg stehst. Wenn was kommt, was wahrscheinlich der Fall sein wird, nimm dir einen Anwalt.

Bei einem stationären Ampelblitzer für die Erfassung von Rotlichtverstößen zählt regulär der schwerwiegendere Verstoß , also in Deinem Fall der zweite Blitzvorgang als Beleg, nicht lediglich die Haltelinie vor der Fußgängerfurt ein wenig überfahren zu haben, sondern in diesem Fall tatsächlich in den Kreuzungsbereich ( Gefahrenbereich ) eingefahren zu sein. Damit wird das ganze leider tatsächlich zu einem Rotlichtverstoß , und bleibt nicht bei einem lediglichen Haltelinienvergehen.

Dein besonderes Problem im Bezug auf

da es beim zweitenmal blitzen kein richtiger verstoß war, ich hoffe dass nur das mal gezählt wird da ich sonst einen Fahrverbot bekomme und das ungünstig wäre.

liegt genau in der gegenteilig vermuteten Tatsachenlage . Der zweite Blitzvorgang wurde halt nur deswegen ausgelöst, weil Du halt nach dem ersten Stop anschließend doch noch während der Rotphase in den Gefahrenbereich vorgefahren bist, und dieses mit großer Wahrscheinlichkeit zu einem Zeitpunkt bereits > 1sec. andauernder Rotphase. Im Endeffekt ist damit der Punkt > 1sec. andauernde Rotphase Dein eigentliches Problem .

ich hoffe dass nur das mal gezählt wird

ja, es wird nur einmal gezählt, aber leider halt dann das schwerwiegendere Vergehen in Form des zweiten Blitzes nach vermutlich > 1sec. Rotphase.

Du kannst hier allerdings in der Anhörung durchaus genau so argumentieren, wie Du es in Deiner Frage beschriebst.

Du warst kurz abgelenkt, bemerktest den Signalwechsel auf Rot etwas zu und kamst trotz sofortiger Bremsung erst ca. 2 Meter nach der Haltelinie mitten auf der Fußgängerquerung zum stehen. Zurücksetzen konntest Du danach nicht mehr ( wenn DAS wirklich so gewesen wäre ) , also wolltest Du zur Querungserleichterung für dort wartende Fußgänger ein kleines Stück vorziehen.

Die Zeitdifferenz zwischen Blitz 1 und Blitz 2 könnte Deine Angaben stützen, wenn zwischen den beiden Erfassungen einige Sekunden lagen.

Wenn Du in den letzten 24 Monaten keine bußgeld- / und fahrverbotsbewehrte OWi im Straßenverkehr begingst, kannst Du hilfsweise die Aussetzung eines möglichen Fahrverbotes gegen eine entsprechende Erhöhung des Bußgeldes beantragen.

AlbatrosL  11.11.2019, 17:40

Denk dran bei deiner Beschreibung, dass die Bußgeldstelle Fotos hat und so zB nachvollziehen kann, ob wirklich hinter dir ein Auto war, weswegen du nicht zurücksetzen konntest.

Sei insgesamt ehrlich. Denn normalerweise löst der 2. Blitz schon nach 1 bis 2 sec nach dem 1. aus, um zu dokumentieren, dass das Fahrzeug tatsächlich weitergefahren ist. Klingt bei deiner Beschreibung eher etwas anders im Zeitablauf: stark bremsen - 1. Blitz - schauen, dass nichts passiert ist - merken, dass du blöd stehst - wieder anfahren - 2. Blitz. Und das alles innerhalb von 2 sec?

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Parhalia2  11.11.2019, 18:09
@AlbatrosL

Ich schrieb doch .... :

Muss ich es überhaupt erneut zur Fragestellung ausführen ?

Zudem war von 2 Metern ( Vergehen #1 ) , und nicht von 2 Sekunden ( Vergehen #2 ) die Rede in der zweiten Blitzerauslösung.

Mitgelesen ging es hier erst um ein Halteliniendelikt, und erst danach ( vermutlich deutlich > 1S ) um eine verkehrsrechtliche Fehleinschätzung .

( warum VOR [ hier individuell ] , statt zurück oder stehen bleiben )

Egoismus im Folgeverkehr ist längst keine unbekannte Größe mehr. ( was dann im Zweifel aber auch zu beweisen wäre )

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Wenn man nur die Haltelinie überfährt ohne in den sogenannten Gefahrenbereich einzufahren, ist das ein Haltelinienverstoß, der 10,- kostet. Hast du dabei andere gefährdet, erhöht sich das Bußgeld auf 70,- + 1 Punkt.

Danach ein Stück nach vorne zu fahren, könnte aber ziemlich teuer werden. Wenn du über den Zebrastreifen drüber gefahren bist, kann es gut sein, dass du dich im sogenannten Gefahrenbereich befunden hast. Wenn die Ampel dann schon länger als 1 s rot war, was wahrscheinlich der Fall war, kostet das 200,- + 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

Entscheidend ist also letztlich, was auf den Fotos zu sehen ist und wie die Bußgeldstelle diese interpretiert.

Musst du denen im Anhörebogen schildern