zusammen ziehen mit freund?

4 Antworten

mein freund (nicht der Kindesvater ) und ich möchte gern eine gemeinsame Wohnung beziehen

also könnt ihr erst einmal ein Jahr auf Probe zusammenleben, ohne Dass sein Einkommen bei Berechnung von z.B. Hartz IV berücksichtigt / angerechnet würde.

Hinsichtlich anderer Leistungen z.B. Wohngeld gilt eine solche Regelung nicht, da wird das Gesamteinkommen außer Kindergeld berücksichtigt.

Soweit Du selbst noch jünger als 25 bist, so stünde Dir zumindest wieder ab Ausbildungsbeginn Kindergeld zu.

Wie hoch wird Deine zukünftige Ausbildungsvergütung brutto sein?

isaabee23 
Fragesteller
 15.07.2021, 08:52

Bin über 25 bekomme kein Kindergeld mehr .

Bekomme 590 € montatlich Ausbildungsvergüttung von jobcenter bezahlt .

Ja das mit dem 1 Jahr auf Probe werden wir machen aber was ist nach dem Jahr meine ich möchte ja nicht abhängig von ihm sein

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wilees  15.07.2021, 09:06
@isaabee23

Und was bekommst Du derzeit sonst noch vom JC? KdU?

usw. Regelsätze für Dich und das Kind ? + Mehrbedarf f. Alleinerziehende - der wohl beim Zusammenzug mit dem Freund entfallen dürfte.

und darauf wird dann ( vermutlich vollumfänglich ) Deine Ausbildungsvergütung angerechnet.

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isaabee23 
Fragesteller
 15.07.2021, 11:07
@wilees

bekomme vom jobcenter : Ein teil miete gezahlt Rest muss ich derzeit von meinem Geld zahlen ,Kindergarten Verpflegung Und mein Ausbildung Geld von 580 Euro bekomm ich vom jobcenter

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Unterhalt und Kindesgeld sind meines Wissens nach unabhängig vom Verdienst deines Partners.

isaabee23 
Fragesteller
 15.07.2021, 08:44

Und meine ausbildungsgehalt ?

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Hacker48  15.07.2021, 08:45
@isaabee23

Dein Gehalt nicht. Wenn es BAB oder Bafög ist, dann vermutlich schon.

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isaabee23 
Fragesteller
 15.07.2021, 08:48
@Hacker48

Ja Wird vol jobcenter finanziert diese Ausbildung

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Unterhalt und Kindergeld sind vom Einkommen des Partnets unabhängig.

Eines möchte ich Dir nahe legen :

Lasse Dich NICHT in den Mietvertrag eintragen, unterschreibe KEINEN gemeinsamen Mietvertrag..

Im Falle einer Trennung ziehst Du mit Deinem Kind aus und die Sache ist vorbei. Bei einem gemeinsamen Mietvertrag sind beide fur die volle Miete haftbar. Er kann die Zahlung einstellen oder zugleich ausziehen, der Vermieter ist berechtigt von EINEM der Vertragspartner die volle Miete zu verlangen und ggf. einzuklagen.

Niemals einen gemeinsamen Mietvertrag. Ich habe es selbst erlebt.

isaabee23 
Fragesteller
 15.07.2021, 11:04

wenn man sich jetzt aber eine gemeinsame Wohnung sucht wie soll das den dann gehen wenn man nicht mit im Mietvertrag steht ?

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Unterhalt und Kindergeld wird soweit ich weiß nicht angerechnet.

Solltest du staatliche Unterstützung bekommen für dich kann es durchaus sein daß da was angerechnet wird.

isaabee23 
Fragesteller
 15.07.2021, 08:45

Ja diese Ausbildung wird vom jobcenter finanziert

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wilees  15.07.2021, 08:52
@isaabee23

warum muss man eigentlich diversen Usern jeden "Popel" einzeln aus der Nase pröppeln? Können Du und Dein Zwerg von dieser Unterstützung leben .... doch wohl kaum.

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isaabee23 
Fragesteller
 15.07.2021, 08:56
@wilees

Meinem Zwerg und mir fehlt es an nix , wir kommen gut um die runden , meine frage war nur ob von meinem Partner das Gehalt angerechnet wird weil ich nicht möchte das wir von ihm leben

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