zusammen ziehen mit freund?
hallo
und zwar habe ich folgende frage.
ich fange jetzt in September meine Ausbildung an und bekomme dann Ausbildungs Geld ich bin alleinerziehende Mutter diesbezüglich bekomme ich unterhalt Vorschuss und Kinder Geld für mein Kind
jetzt meine frage
mein freund (nicht der Kindesvater ) und ich möchte gern eine gemeinsame Wohnung beziehen er ist voll Verdiener hat selbst eine Tochter für die er unterhalt zahlt. meine frage ist jetzt Wird sein Gehalt jetzt angerechnet? Ich möchte nicht von ihm abhängig sein ich mache ja die Ausbildung dafür das ich mein eignes Geld habe. Kennt sich da jemand aus wie das geregelt ist ?
4 Antworten
mein freund (nicht der Kindesvater ) und ich möchte gern eine gemeinsame Wohnung beziehen
also könnt ihr erst einmal ein Jahr auf Probe zusammenleben, ohne Dass sein Einkommen bei Berechnung von z.B. Hartz IV berücksichtigt / angerechnet würde.
Hinsichtlich anderer Leistungen z.B. Wohngeld gilt eine solche Regelung nicht, da wird das Gesamteinkommen außer Kindergeld berücksichtigt.
Soweit Du selbst noch jünger als 25 bist, so stünde Dir zumindest wieder ab Ausbildungsbeginn Kindergeld zu.
Wie hoch wird Deine zukünftige Ausbildungsvergütung brutto sein?
Und was bekommst Du derzeit sonst noch vom JC? KdU?
usw. Regelsätze für Dich und das Kind ? + Mehrbedarf f. Alleinerziehende - der wohl beim Zusammenzug mit dem Freund entfallen dürfte.
und darauf wird dann ( vermutlich vollumfänglich ) Deine Ausbildungsvergütung angerechnet.
Unterhalt und Kindesgeld sind meines Wissens nach unabhängig vom Verdienst deines Partners.
Dein Gehalt nicht. Wenn es BAB oder Bafög ist, dann vermutlich schon.
Unterhalt und Kindergeld sind vom Einkommen des Partnets unabhängig.
Eines möchte ich Dir nahe legen :
Lasse Dich NICHT in den Mietvertrag eintragen, unterschreibe KEINEN gemeinsamen Mietvertrag..
Im Falle einer Trennung ziehst Du mit Deinem Kind aus und die Sache ist vorbei. Bei einem gemeinsamen Mietvertrag sind beide fur die volle Miete haftbar. Er kann die Zahlung einstellen oder zugleich ausziehen, der Vermieter ist berechtigt von EINEM der Vertragspartner die volle Miete zu verlangen und ggf. einzuklagen.
Niemals einen gemeinsamen Mietvertrag. Ich habe es selbst erlebt.
wenn man sich jetzt aber eine gemeinsame Wohnung sucht wie soll das den dann gehen wenn man nicht mit im Mietvertrag steht ?
Versuche es dennoch. Es ist das Risiko der Trennung immer gegeben.
Unterhalt und Kindergeld wird soweit ich weiß nicht angerechnet.
Solltest du staatliche Unterstützung bekommen für dich kann es durchaus sein daß da was angerechnet wird.
warum muss man eigentlich diversen Usern jeden "Popel" einzeln aus der Nase pröppeln? Können Du und Dein Zwerg von dieser Unterstützung leben .... doch wohl kaum.
Bin über 25 bekomme kein Kindergeld mehr .
Bekomme 590 € montatlich Ausbildungsvergüttung von jobcenter bezahlt .
Ja das mit dem 1 Jahr auf Probe werden wir machen aber was ist nach dem Jahr meine ich möchte ja nicht abhängig von ihm sein