Chef verweigert dem Kindesvater Betreuung des kranken Kindes, ist das erlaubt?
Hallo, mein Sohn 3 Jahre ist krank, ich mache eine Ausbildung und wurde bereits darauf angesprochen ob es möglich wäre, mein Kind wo anders unterzubringen wenn es krank ist (er war dieses Jahr bereits 18 Tage krank). Kindesvater und ich sind getrennt, haben jedoch das geteilte Sorgerecht. Er kümmert sich mehrmals in der Woche um seinen Sohn und wäre damit einverstanden, dass wir uns die Krankheitstage teilen (20 pro Elternteil, oder 40 für Alleinerziehende) Sein Arbeitgeber weigert sich jedoch trotz Bescheinigung vom Kinderarzt ihn von der Arbeit freizustellen. Er meint, das er dass nicht müsse, weil das Kind nicht beim Vater wohnt. Ist das erlaubt?
5 Antworten
Also inzwischen sind es schon 30 bzw 60 Tage und der Chef deines Ex-Lebensgefährten kann das in dem Alter (bezogen auf euer Kind) nicht verweigern, er muss ob er will oder nicht.
Natürlich nicht.
Krank ist krank! Und bestätigt durch Fachpersonal.
Lexikon, zuletzt bearbeitet am: 29.12.2021 | 4 Kommentare
Inhaltsverzeichnis
- Alleinerziehende - Sorgerecht
- Alleinerziehende - Anspruch auf Unterhaltsvorschuss
- Anspruch auf Zusatzleistungen
Als Alleinerziehende werden im Sozialrecht die Elternteile bezeichnet, welche mit einem oder mehreren Kindern unter 18 Jahren zusammenleben und allein erziehen.
Damit sind folglich die Elternteile gemeint, bei denen die Kinder wohnen. Der Begriff ist nicht abhängig vom Sorgerecht. In Abhängigkeit ihrer Einkommensverhältnisse, ihres Vermögens sowie des Kindesalters haben Alleinerziehende ALG-II-Empfänger Anspruch auf Zusatzleistungen. Dies können beispielsweise Mehrbedarf oder gar Einmalleistungen (Schulstarterpaket) sein. Zudem besitzen Alleinerziehende einen Anspruch auf Kindergeld.
Alleinerziehende - SorgerechtDer Begriff „Alleinerziehende“ ist insoweit auch nicht abhängig vom Sorgerecht nach §§ 1626 ff. BGB.
So z.B. zu lesen
https://www.juraforum.de/lexikon/alleinerziehende
Demzufolge stünde (allein) der Mutter die 60 Tage zu. Dem Vater nichts.
nein ist es nicht
Ne, das darf er nicht, manche Arbeitgeber sind aber leider sehr unmenschlich und feuern einen, wenn man auf seine Rechte besteht.
Dann war es vielleicht am Ende besser, wenn man weg ist