Muss der Kindesvater immer noch Unterhalt zahlen?
Und zwar hab ich vor, in einer anderen Stadt zu ziehen und das Kind auf einer Privaten Schule unterzubringen. Meine Frage ist, ob der Kindesvater immer noch Unterhalt zahlen muss obwohl das Kind auf einer privaten Schule geht und nicht auf einer staatlichen. Können da auch Ansprüche geltend gemacht werden bzw das der Kindesvater die Schule zahlt ?
7 Antworten
Der Vater des Kindes zahlt den Unterhalt den er zahlen muss. Die Privatschule ist deine Angelegenheit. Es sei denn, er unterstützt das Vorhaben. Allerdings muss er das nicht, da es reichlich staatliche Schulen gibt. Also wirst du die Kosten dafür selbst tragen dürfen, wenn du meinst, das Kind unbedingt auf eine Privatschule schicken zu wollen.
Die Gerichte müssen im Einzelfall prüfen, ob dieser Mehrbedarf eine zusätzliche Unterhaltsverpflichtung auslöst. Das ist nur der Fall, wenn es für den Mehrbedarf sachliche Gründe gibt oder der andere Elternteil mit den Zusatzausgaben einverstanden ist.
Dazu auch u.a. : https://www.iww.de/quellenmaterial/id/206711
Der Vater muss nach seinem Einkommen zahlen. Und da gibt es eben fest gesetzte Höchstbeträge. Wenn die MUTTER möchte, dass das Kind auf eine Privatschule geht, ist die Finanzierung IHRE Sache.
Die Unterhaltspflicht hat nichts damit zu tun, auf welche Schule das Kind geht.
Allerdings ist die Privatschule deine Angelegenheit, oder hast du das mit dem Vater abgesprochen?
Der hat da nämlich auch ein Wörtchen mitzureden.
Ebenso hat er mitzureden, wenn du mit dem Kind sehr weit wegziehst, so dass er keinen oder nur seltenen Umgang haben kann.
Den Unterhalt muss er weiterzahlen. Die Privatschule nicht.
Wenn DU die Schule aussuchst, dann zahl sie auch selber!
Unterhalt muss natürlich weiter bezahlt werden
Ich hab das alleinige Sorgerecht bzw der Vater hat da null mitzureden