Zurückschlagen?
Darf ich (15), wenn mich ein 11 jähriger vor seinen kleinen kumpls schlägt zurückschlagen. Wenn er mich am Gesicht trifft und dabei meine Brille wegschlägt. Ich würde es so machen Brille aufheben und weiter gehen (Bahnhof) und warten bis Bahn kommt. Aber wenn er mir die Brille wegkickt oder auf die Gleise schmeißt darf ich ihn eine klatschen so ne backpfeife geben oder so oder zur reden stellen wenn er mich nochmal schlägt bei dem ich ihm zur rede stelle würde ich jetzt zuschlagen egal wo am besten in sein Gesicht.
6 Antworten
Soviel Quatsch hier! Man darf sich auch gegen strafunmündige in Notwehr wehren (aber eingeschränkt)! Man darf sie aber nicht nach §127 StPO festhalten! Das "Jedermannsrecht" gilt für strafunmündige nicht! Evtl. nur nach §229 BGB um mögliche Schadenersatzansprüche realisieren zu können
Du darfst dich gegen einen gegenwärtige Angriff wehren, auch gegen strafunmündige. Nur liegt bei deinem Fall keine Notwehrlage vor wenn sie dich nicht mehr angreifen.
Da hast du wohl was falsch verstanden. Es gestattet auch Kindern jemanden festzunehmen. Sie können aber nach 127 StPO nicht selbst festgenommen werden.
"Strafunmündige Kinder (§ 19 StGB) dürfen nach überwiegender Auffassung in der Literatur auch zum Zweck der Identitätsfeststellung nicht vorläufig festgenommen werden, da ihre Taten nicht in eine Strafverfolgung münden können"
MüKoStPO/Böhm/Werner StPO § 127 Rn. 7
Wenn er dich schlägt, kannst du dich im Rahmen der Notwehr natürlich verteidigen. Sprich, es muss halt verhältnismässig sein.
Notwehr kennt keine Verhältnismässigkeit. Bei Kindern, Betrunkenen etc. ist die Notwehr allerdings eingeschränkt.
Nur weil einer minderjährig ist oder besoffen, muss man sich trotzdem nicht schlagen oder sonstwas lassen.
Das wär ja noch schöner - saufen wir uns halt alle erst zu, wenn wir Straftaten begehen wollen, weil dann dürfen wir ja... 😤🤬🤦🏻♀️
Ja. Deshalb schrieb ich ja, dass die Notwehr eingeschränkt ist.
OK ich werde Polizei anrufen nur wie 1hab ihn dann in der hand 2wie ruf ich die dann 3was sag ich bzw was muss ich wählen nummer usw
Der 11-Jährige, der dich schlägt hat nichts zu befürchten, da er noch nicht strafmündig ist. Du mit 15 kannst wegen Körperverletzung bestraft werden. Das geht hin bis zu Jugendarrest.
Wenn du dich von einem 11-Jährigen provozieren lässt, ist das weitgehend deine eigene Schuld.
Oh ok danke aber wenn er mich ja schlägt und Brille auch wegkickt was dann? 🤔 Oder soll ich ihm eine scheuern wenn niemand dabei is weil Aussage gegen Aussage dann
Du darfst Dich gegen einen gegenwärtigen Angriff wehren. Das gibt Dir das Notwehrrecht. Das aber hast Du aber bei Kindern "milde" einzusetzen.
Notwehr. Scheuer ihm eine, er macht es nie wieder
Oke danke wäre meine Sicht auch so nur die meiner mum nd die hat kein bock auf Polizei
zurückschlagen...
"Das "Jedermannsrecht" gilt für strafunmündige nicht!" Das wiederum ist recht umstritten. Der hier ist zumindest anderer Meinung: https://www.anwalt.org/jedermannsrecht/