Es gibt immer ausgefallenere und lustigere Ideen für Geldwäsche
Du musst auf jeden Fall ins Konsulat gehen und eine Verlängerung deiner Werhpflicht auf 35 Jahre beantragen. Das geht ohne weiteres, wenn du dich im Studium / Ausbildung oder dergleichen befindest. Dann wird dir Zeit gewährt, bis du das 35. Lebensjahr erreicht hast. Oder du gibst deine türkische Staatsbürgerschaft auf und bekommst den blauen Pass, der dir ähnliche Rechte (ausgenommen zu wählen und gewählt zu werden) gibt wie vorher.
Vor erreichen des 35. Lebensjahrs müsstest du halt der Wehrpflicht nachkommen oder die türkische Staatsbürgerschaft aufgeben. Das ist aber auch kein Problem
Einfach nicht hingehen. Einer polizeilichen Vorladung musst du nicht nachkommen, und es wäre auch nicht hilfreich.
Anders sieht es aus, wenn die Staatsanwaltschaft dich vorlädt. Dann würde ich zum Anwalt gehen.
Für eine Verurteilung nach §316 StGb braucht es neben einer Konzentration ab 1ng/mL auch noch (gut dokumentierte) Ausfallerscheinungen, die im Zusammenhang mit dem Konsum stehen - z.B. eine Fahrt mit stark reduzierter Geschwindigkeit, Schlangenlinien, Gleichgewichtsstörungen etc.
Vermutlich war die Konzentration zu gering oder man hat keine großartigen Ausfallerscheinungen bei dir beobachten können
Wie es in anderen Bundesländern aussieht weiß ich nicht ad-hoc, bei uns ist das aber unmöglich.
Die Zulassungsvoraussetzung nur für die Schwerpunktsbereichsprüfung, umfasst den Abschluss des 5. Fachsemesters.
Selbst wenn du auf dem Wissensstand eines fertigen Juristen wärest, könntest du nicht mal das 1. Staatsexamen vorher abschließen.
Bedenkt man auch die Wartezeiten für die Korrekturen, die Dauer der Vergabe eines Termins für die mündliche SPB Prüfung, die Anmeldung und damit verbundenen Wartezeiten fürs Staatsexamen wirst du wohl noch weiter drüber liegen.
Dann kommt natürlich noch alles dazu, was fürs 2. Staatsexamen anfällt.
Also nein
Ob seerechtliche Normen Anwendung finden richtet sich maßgeblich nach dem Ort, nicht nach der Art oder Beschaffenheit eines Objektes. Sofern dein Garten nicht an, in oder auf Orten liegt, die der User Eckengucker herausgearbeitet hat, solltest du sicher sein ;)
Nein, das geht nicht so einfach. Mehrstaatlichkeit wird nur in Fällen hingenommen, wenn es nicht anders geht. Du musst dich, um wieder die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen bemühen und das nachweisen, dass du die alte verlierst.
Außerdem bist du dann erstmal Serbe und wirst auch nur noch als solcher behandelt. So einfach bekommst du die deutsche dann nicht wieder. Früher konnte man über die Inlandsklausel des 25 StaG einfach Doppelstaatler werden. Der wurde aber abgeschafft, nachdem diese Lücke von vielen ausgenutzt wurde
Ich würde ja nicht behaupten, ein "fundiertes Wissen über Rechtsordnungen" zu haben, wenn ich am Anfang eines Studiums in dem Gebiet wäre. Ich bezweifle das nämlich sehr.
Aber sonst okay
Du musst halt die großen Pötte fahren. Sonst wirds nichts mit der großen Fahrt zum Weinregal
Die Theorie-Prüfung besteht aus 30 Fragen + 1 Navigationsaufgabe
Einfach durch Bezahlung erfüllen. Ist eigentlich Latte wer was zuerst schickt, wenns nicht vorher vereinbart wurde
Du darfst dir auch ganz ohne Schein eine jolle kaufen und fahren. Es gibt keine Pflicht dafür. Den Schein wollen nur die Verleiher sehen, damit du die Dinger nicht zu Schrott fährst. Empfehlenswert sind die scheine schon. Wenn dann mach gleich den SBF Binnen + See. Das ist nicht nur günstiger, der SBF See ist auch der einzig relevante Schein, mit dem du dann auch Motorboote mit mehr als 15PS fahren darfst. Die Kosten liegen je nach Verein wohl so zwischen 350€ und 600€ für beide zusammen.
Naja, im Verein wird man dir die theoretischen Grundlagen beibringen wie die Stellung der Segel zum Wind und fürs Ausweichen und Vorfahrt, sowie Lichterführung und Schallsignale. Außerdem den Aufbau eines Segelbootes und die Funktion der einzelnen Teile sowie Knotenkunde.
Praktisch werden 2 Leute zusammen gesetzt und dann dürfen diese sich zuerst mit dem lenken per Ruder, danach den Umgang mit dem Großsegel und danach mit der Fock auseinandersetzen und die Kurse zum Wind ausprobieren. Irgendwann lernst du das Ablegen und das Anlegen unter segeln, und dann einige Prüfungsrelevante Manöver.
Beim Motorboot lernst du das gleiche unter Motor sowie das Halten des Kurses mit Kompass. Für den SBF See musst du noch das navigieren mit Seekarten lernen
Relevant ist einzig der SBF See, wenn du später mal mehr als 15 PS an der schraube haben willst. Schaden tun aber alle scheine nicht. Später bieten sich noch die Funkscheine an, ansonsten darfst du nicht am Funkverkehr teilnehmen, solltest du mal ne Yacht haben wollen
Die Forderung würde ich mir einrahmen und an die Wand hängen, damit ich jeden morgen was zu lachen hätte
Soviel Quatsch hier! Man darf sich auch gegen strafunmündige in Notwehr wehren (aber eingeschränkt)! Man darf sie aber nicht nach §127 StPO festhalten! Das "Jedermannsrecht" gilt für strafunmündige nicht! Evtl. nur nach §229 BGB um mögliche Schadenersatzansprüche realisieren zu können
Du darfst dich gegen einen gegenwärtige Angriff wehren, auch gegen strafunmündige. Nur liegt bei deinem Fall keine Notwehrlage vor wenn sie dich nicht mehr angreifen.
Du sagst, dass er eine Anklageschrift erhalten hat. Das heißt, dass ein Staatsanwalt hinreichenden Tatverdacht hat und die Anklage erhebt. Daraus folgt, dass du das Ermittlungsverfahren davor meinst, welches eingestellt worden ist.
Ein Ermittlungsverfahren kann (unter anderem) eingestellt werden, wenn ein hinreichender Tatverdacht nicht ermittelt werden kann. Das hat prozessökonomische Gründe. Wenn nichts gefunden wird, soll auch nicht unnötig Zeit und Geld verschwendet werden.
Das Verfahren kann aber nachträglich wiederaufgenommen werden, wenn neue Tatsachen ans Licht kommen, die einen solchen Tatverdacht begründen können.
Und du wirst jetzt wohl als Zeuge geladen
Nicht wenn du mehrere Sachen verkaufen möchtest
So lange man das Auto sicher führen kann und keine anderen gefährdet, gibt es keine Beschränkung.
Das ändert sich jedoch mit dem Wetter/Beschaffenheit der Straße/Verkehrsdichte etc. Dann wird das zur Auslegungssache.
Geschwindigkeiten wie unten Vorgeschlagen sind m.M. nach lächerlich hoch und eben nicht mehr gedeckt. Schon bei 500km/h hast du einen Bremsweg von ~2,6 km, bei 600 km/h schon 3,8 km. Das ist weiter, als du auf Fahrersitzhöhe gucken kannst. Du müsstest also schon bremsen, bevor du überhaupt ein Hindernis auf gerader, freier Strecke sehen könntest, weil es sich noch hinter deinem Horizont befindet.
Also abgesehen von der Tatsache, dass es ohnehin keine Autos mit Zulassung gibt, die so schnell fahren können, sind solche Geschwindigkeiten auch rechtlich bestimmt nicht mehr von "keine Beschränkung" erfasst.
350-400 km/h sind schon recht nahe an der Grenze der Unbegrenztheit
Jura als 2. Option ist bestimmt keine gute Idee. Entweder man brennt dafür oder man quält sich lange Jahre durch.
Als fertiger Jurist wirst du bestimmt keine Probleme mit der Jobfindung haben. Lass dir da keinen Quatsch erzählen.
Hast du auch Kopfschmerzen dabei? Dann könnte es eine simple Aura-Migräne sein
Dazu kannst du dir den Siriusfall angucken. Wenn du jemanden täuschst und dadurch zum Selbstmord bringst, die Willens/Tatherrschaft bei dir liegt, dann durchaus Tötung in mittelbarer Täterschaft.
Das bloße Auffordern zum Suizid ist aufgrund der fehlenden tauglichen Haupttat (Suizid ist strafbefreit) nicht geeignet und daher auch straffrei.