Darf Mann einer Frau zurückschlagen?
Ich(m) war letztens auf einer Party und habe mich mit einer Frau gestritten. Sie hat mir ohne jede Vorwarnung voll ins Gesicht geschlagen. Dabei sind mir 2 Zähne rausgebrochen. Ich habe ausm Affekt zurück gehauen, sie ist dann zu Boden gestürzt. Am nächsten Tag habe ich erfahren, dass sie mich angezeigt hat. Dabei hat sie bei der Polizei angegeben, dass ich sie einfach geschlagen hätte und sie hätte nichts gemacht. Sie wusste nicht, dass sie mir mit ihrem Schlag 2 Zähne rausgehauen hat. Als ich von der Anzeige erfahren habe, bin ich sofort zur Polizei gefahren, habe Gegenanzeige gemacht und konnte der Polizei sogar meine rausgeschlagenen Zähne präsentieren und ihre Aussage somit widerlegen. Zeugen gibt es keine. Ich habe ein schlechtes Gewissen, weil ich einer Frau zurück geschlagen habe. Meine Kollegen sagen, ich sei bescheuert. Auch wenn sie mir 2 Zähne rausgeschlagen hat, hätte ich nicht das Recht zurück zuschlagen. Ich weiß nicht was ich davon halten soll. Sie macht Falschaussage, schlägt mir ins Gesicht, trotzdem bin ich der Buhmann, weil ich eine Frau zurück geschlagen habe.
Hilfe!!!
12 Antworten
Man schlägt generell keine Menschen, egal welchen Geschlechts. Das sollte eigentlich gesunder Menschenverstand innerhalb gesellschaftlicher Normen und Regeln sein.
Natürlich war es von der Frau nicht in Ordnung dich zu schlagen. Allerdings war es auch nicht okay zurückzuschlagen. Regelt das wie Erwachsene und nicht wie Kinder.
Naja eigenlich sollte man niemanden schlagen. Aber du hast ja lediglich zurückgeschlagen.
Du meintest ihr hättet gestritten was heißt das?
ich meine es gibt normale oder wie ich sie nenne streiten mit Niveau haha, ich da wird eben miteinander diskutiert jeder beteiligte vertritt seine Meinung und gut ist. Dann gibt es aber Streits welche eskalieren, da ist es ähnlich wie beim erst genannten bis auf die Tatsache das einer von beiden mit der Zeit begreift das er im Unrecht ist, bloß statt dann sich zu seinem Fehler oder Irrtum zu bekennen wird er dann fresch und provoziert den anderen aufs übelste das diesem dann eben die Hand ausrutscht.
aber egal sollte sie dich ohne Grund sprich also das du sie weder provoziert oder extremst beleidigt hast geschlagen haben war es mM absolut berechtigt das du zurückgeschlagen hast weil wenn du ja 2 Zähne verloren hast wird ihr schlag wohl kaum gekitzelt haben.
Sie beide sind der "Buhmann" bzw. eben die "Buhfrau" --> 2x Körperverletzung wechselseitig
Wenn die Dame nicht gerade zum zweiten Schlag ausgeholt hat, sondern Sie einfach nur zurückgeschlagen haben, dann war es auch keine Notwehr.
Ihr habt beide eine Körperverletzung begangen, wobei bei ihr der Schuldfaktor höher einzuschätzen ist, da sie zuerst geschlagen hat und der Schaden bei dir wesentlich höher war, dazu kommt noch ihre Falschaussage um dich zu belasten. Reine Schutzbehauptung.
Ob Mann oder Frau kein Mensch sollte Gewalt gegen einen andern anwenden. Und wer dies tut muss mit dem unmittelbaren Echo rechnen. Ich fürchte aber dein Schlag war nicht mehr durch Notwehr gedeckt, wenn der Angriff gegen dich bereits beendet war. Dennoch menschlich verständlich.
Wie heisst es doch, "schlagen findet kein Recht". Du hattest einen Streit mit dieser Frau der offenbar so war, dass ihr letztendlich Argumente fehlten und ihr nichts anderes einfiel, als dir eine zu verpassen.
Offenbar war mit dem einen Schlag die Sache für die Frau beendet. Du hast zurückgeschlagen, was auch dein Recht ist. Man muss sich nicht schlagen lassen und darf Abwehrmassnahmen ergreifen.
Da der Schlag ohne Vorwarnung passierte, hattest du offenbar keine Möglichkeit diesen abzuwehren. Z.B. ihren Arm festzuhalten damit sie nicht schlagen kann.
Die Sache wird wahrscheinlich ein gerichtliches Nachspiel haben. Da wird sicher auch die Frage gestellt, wie es zu dem Streit kam und was die Frau veranlasste dir einen Schlag zu versetzen.
Dabei wird auch zu bewerten sein, warum du nachgeschlagen hast und ob es sich dabei um Notwehr nach dem Gesetz handeln könnte.
Genau kann man deine Frage nicht beantworten, weil die Streitursache nicht bekannt ist. Vielleicht hast du mit deinem Verhalten die Frau so herausgefordert, dass sie in diesem Moment keine andere Möglichkeit sah, als dir eine zu verpassen.
Strafbar ist das allerdings aus meiner Sicht.
weil kinder sich zähne rausschlagen?