Zugriff der Telekom auf Hausanschluss, Leitungsverlegung über Bäume zum Nachbarhaus über die Straße
Hallo, wir kommen aus dem Urlaub zurück; unser Sohn, 22 Jh., hat das Haus "gehütet". Er berichtet uns, es hätte ein Telekom-Techniker geklingelt, er müsse an unseren Hausanschluss. Beim Nachbarn wäre der Blitz eingeschlagen und seitdem könne er nicht mehr telefonieren und wir hätten noch eine freie Leitung ... Unser Junior ließ den Techniker in den Keller, dort startete der die Suche nach unserem Anschluss - zuerst ging er in den Keller von 10b (Doppelhaus, wir 10a). Als er unseren Anschluss gefunden hatte, zapfte er prompt unseren Kasten an und legte ein Kabel durch unser Kellerfenster, dann über Bäume, damit die nötige Höhe zum Queren der Straße erreicht wird, dass die Müllabfuhr kein Problem macht, zum gegenüberliegenden Haus. Der Techniker sagte, es würde die Straße aufgerissen, damit die Leitung verlegt wird. Meine Frage: Hat die Telekom das Recht, unsere freie Leitung ohne unsere Zustimmung dem Nachbarn zur Verfügung zu stellen? Als ich den Nachbarn gestern anrief, um zu erfahren, was Sache ist, meinte er lapidar, das würde die Telekom regeln und ohne diese Leitung könnte ich nicht mit ihm telefonieren. - Ich denke, wir warten ab bis zum Wochenende, wenn wir dann nichts von der Telekom hören, stellen wir dem Nachbarn ein Ultimatum bis Ende nächster Woche mit der Info, dass wir dann das unserer Meinung nach unrechtmäßige Anzapfen unseres Hausanschlusses kappen. - Wer kennt eine solche Situation? Kann uns jemand raten? Danke für jede Hilfe
6 Antworten
Alles was vor der TAE-Dose ist, ist Eigentum der Telekom. Die Anschlußkabel sind so ausgelegt, daß mehrere Teilnehmer mit einem Kabel versorgt werden können. Also haben sie auch das Recht, an Deinem Hauseingangskasten, ein Kabel anzuschließen, um z.B. dem Nachbarn zu helfen. Eine endgültige Reparatur (Schachtarbeiten) muß die Telekom ja auch erst mal planen und die Arbeiten genehmigen lassen.
Die Telekom wird sicher nicht Deinen Garten aufgraben, sondern irgendwo vor dem Grundstück einen Verteiler setzen, nur, solche Aufgaben müssen geplant werden, vom Standort des Verteilers bis hin zu den Schachtarbeiten. Und, normalerweise befindet sich der Telekom Anschlußkasten normalerweise außen an der Grundstücksgrenze, aber die Telekom ist kulant, wenn man sagt, man will ihn z.B. im Keller haben, z.B. wegen Schäden wegen Vandalismus etc.
Nachtrag:Vielleicht solltest Du mal drüber nachdenken, wie egoistisch Du eigentlich bist! Es gibt Menschen, die durch die Hochwasserflut sehr viel verloren haben, ganze Existenzen sind zerstört, die Leute machen weiter, werden von anderen unterstützt. Und Du diskutierst hier über eine so ne besch::sene Telefonleitung, die mal bis zur Reparatur provisorisch eingerichtet wurde.
Zum Nachtrag: Sorry, diesen finde ich fehl am Platze! Egoistisch wäre ich, weil ich mich wegen einer Peanuts-Leitung aufrege, wo doch viele, die das Hochwasser schon wieder getroffen hat, alles verloren haben. Also darf man jetzt nur noch Hochwasser-Hilfe koordinieren? Ich wollte mich nur über die Rechtslage erkundigen, weil wir gerade mit diesem Nachbarn schon sehr viel erleben mussten (Baumaßnahmen über 9 Monate in seinem Garten ohne Baugenehmigung, verbunden mit starker Lärmbelästigung für uns, ohne TOI-DIXI für die Arbeiter, die zu diesem Zweck auch gerne unser Grundstück aufsuchten. Ein Autokran, der eines Tages anrückte, sich auf unseren privaten Stellplätzen abstützte, hat dort Schäden verursacht, die heute nicht beseitigt sind.) So etwas sensibilisiert - und es hat auch kein Gewitter gegeben während unserer Abwesenheit, also Blitzschlag ist ausgeschlossen. Der Nachbar brauchte einfach nochmal schnell eine zusätzliche Leitung ... und man bedient sich ... Fragt sich, wer egoistisch ist.
tja, und das alles kann man Deiner Frage entnehmen. Wäre eher besser, Du würdest hier nicht die Zeit vergeuden und eher einen Anwalt damit beauftragen! Im übrigen finde ich es schon komisch, wie Du den Usern das Wort verdrehst (siehe "Hausanschluß" und Deine Ausführungen dazu, ich kann leider nix dafür, daß dieser Begriff ein kaufmännischer Begriff bei Telekom ist.) Genauso wie Deine sinnlosen Ausführungen zu Hochwasser! Das ist fehl am Platz, wenn Du ein Problem mit dem Nachbar hast, nimm nen Anwalt und klage, aber mach hier nicht die User an, die Dir helfen woll(ten). Ich habe fertig.
Danke für die sachlichen Ausführungen.
Das ist Grenzlatscherei. Nur weil der dumme Techniker nicht in der Lage ist, eine Alternative zu finden, kann er nicht einfach in Deinem Haus rumwerkeln. Schließlich gibt es an jeder Straßenecke einen Verteilerkasten. Er hätte also auch von dort eine intakte Leitung ziehen können - auch als Provisorium. Lässt sich das Kellerfenster nicht mehr schließen, so schneide das Kabel durch, Du musst Dich nicht nötigen lassen. Der nächste - und hoffentlich intelligentere - Techniker wird eine bessere Lösung finden.
Dennoch: Frage doch mal Deinen Sohn, ob er irgendetwas unterschrieben hat. Wenn ja, dann hat auch er Mist gebaut.
Nurmalso: Durchschneiden ist Sachbeschädigung!
Und: Wie würde es Dir passen, wenn man Dich als dumm bezeichnet, wenn man sogenannte Störfälle auf die Schnelle reparieren muß, nicht gleich den passenden Lageplan parat hat und auch nicht gleich den Bagger um die Ecke stehen hat! Wegen so ner besch... Leitung, die mal nen paar Tage als Provisorium gelegt wurde, machen sich hier welche Probleme!
Ja, Sachbeschädigung, deswegen habe ich ja auch gefragt, welche Rechte die Telekom hat! Inzwischen weiß ich, sie ist befugt, an unseren Anschluss zu gehen, aber nicht das Recht, unseren Garten aufzubuddeln. Natürlich dulden wir ein Provisorium über einige Zeit, aber nicht über Monate.
Da zitiere ich mich mal selber:
"Lässt sich das Kellerfenster nicht mehr schließen, so schneide das Kabel durch, Du musst Dich nicht nötigen lassen."
Ich glaube nicht, dass die Versicherung Verständnis zeigt, wenn sich aufgrund eines Telekom-Supermannes das Kellerfenster nicht mehr schließen lässt und plötzlich die Hütte leergeräumt ist.
Ach ja: Wenn ich ScheiBe baue, dann darf man mich auch mal als dumm bezeichnen. Schließlich lernen wir ja (hoffentlich) alle aus unseren Fehlern. Mut zur Selbstkritik ist keine Schande.
Anscheinend bin ich da aber jemandem mächtig auf die Zehen gesprungen. Wenn Du also einer dieser Telekom-Techniker bist, so solltest Du Dich nicht über mich sondern über die mangelnde Kreativität Deines Kollegen ärgern. Und nicht vergessen: Immer Stahlkappen tragen, dann tut's nicht so weh.
Danke für Deine Meinung - nur bei uns auf dem Land gibt es nicht an jeder Ecke einen Verteilerkasten!
Der Hausanschluss bis zur TAE-Dose ist - wie oben bereits gesagt - Eigentum der Telekom. Mutwillige Zerstörung ("Leitung kappen") ist ein Tatbestand, der nach § 317 StGB mit Geldstrafe und sogar bis hin zu einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Wer also daran rumschnippelt, schneidet sich evtl, ins eigene Fleisch.
ist schon witzig.............
ich würde nicht dem nachbarn einen termin setzen ,der kann ja nichts für den tollen einfall des technikers kann, sondern der telekom.
ich würde dort anrufen und sagen, am samstag schließe ich mein kellerfenster und wenn das kabel nicht weg ist neid ich es durch............basta. schließlich ist deine sicherheit des hauses nicht mehr gewährleistet durch ein gekipptes kellerfenster.
Gerne würde ich die Telekom anrufen, aber wo? Ein Telekommunikationsunternehmen, das nur über Hotline verfügbar ist ... Viele, die ins neue Häusle gezogen sind, warten ewig lang, bis ein Techniker vorbeikommt.
Sofort euren Rechtsanwalt einschalten. Lasst einen Brief an die Telekom und einen an euren Nachbarn verfassen. Für mich sind das Wild-West-Methoden. Da könnte ja jeder kommen und mein Telefon, meinen Strom, mein was-weiß-ich anzapfen! Lasst das auf keinen Fall auf sich beruhen. Nun ja, für seine Nachbarn kann man bekanntlich nichts, aber den würde ich in Zukunft links liegen lassen. Liebe Grüße
Danke Euch, Vera und Peter! Eure Antwort sagt mir, dass auch Ihr konsterniert gewesen wäret. Also bin ich nicht egoistisch ... Aber jetzt weiß ich, dass die Telekom das wirklich darf.
Muss zu meiner Frage erklären: Der Nachbar ist kein Senior, dessen einziger Draht nach außen das Telefon ist; ich bin Vorstandsmitglied der hiesigen Alzheimer Gesellschaft, mein Mann und ich helfen in Notlagen immer. Unser Nachbar ist
Unternehmer mit zweisprachiger Website - er gibt an und es soll ausgeführt werden. Wenn Du sagst, dass alles, was vor der TAE-Dose ist, Eigentum der Telekom ist, wird der Sinn und Zweck des Hausanschlusses in Frage gestellt. Warum soll ich meinen Garten aufgraben lassen, weil der Anschluss des Nachbarn defekt ist? Eigentlich erpresst mich die Telekom, die freie Leitung in Betrieb zu nehmen, damit unser Garten so bleibt .... und der Nachbar seinen Hausanschluss reparieren lassen muss. -