Zugriff der Telekom auf Hausanschluss, Leitungsverlegung über Bäume zum Nachbarhaus über die Straße

Hallo, wir kommen aus dem Urlaub zurück; unser Sohn, 22 Jh., hat das Haus "gehütet". Er berichtet uns, es hätte ein Telekom-Techniker geklingelt, er müsse an unseren Hausanschluss. Beim Nachbarn wäre der Blitz eingeschlagen und seitdem könne er nicht mehr telefonieren und wir hätten noch eine freie Leitung ... Unser Junior ließ den Techniker in den Keller, dort startete der die Suche nach unserem Anschluss - zuerst ging er in den Keller von 10b (Doppelhaus, wir 10a). Als er unseren Anschluss gefunden hatte, zapfte er prompt unseren Kasten an und legte ein Kabel durch unser Kellerfenster, dann über Bäume, damit die nötige Höhe zum Queren der Straße erreicht wird, dass die Müllabfuhr kein Problem macht, zum gegenüberliegenden Haus. Der Techniker sagte, es würde die Straße aufgerissen, damit die Leitung verlegt wird. Meine Frage: Hat die Telekom das Recht, unsere freie Leitung ohne unsere Zustimmung dem Nachbarn zur Verfügung zu stellen? Als ich den Nachbarn gestern anrief, um zu erfahren, was Sache ist, meinte er lapidar, das würde die Telekom regeln und ohne diese Leitung könnte ich nicht mit ihm telefonieren. - Ich denke, wir warten ab bis zum Wochenende, wenn wir dann nichts von der Telekom hören, stellen wir dem Nachbarn ein Ultimatum bis Ende nächster Woche mit der Info, dass wir dann das unserer Meinung nach unrechtmäßige Anzapfen unseres Hausanschlusses kappen. - Wer kennt eine solche Situation? Kann uns jemand raten? Danke für jede Hilfe

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Der Hausanschluss bis zur TAE-Dose ist - wie oben bereits gesagt - Eigentum der Telekom. Mutwillige Zerstörung ("Leitung kappen") ist ein Tatbestand, der nach § 317 StGB mit Geldstrafe und sogar bis hin zu einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Wer also daran rumschnippelt, schneidet sich evtl, ins eigene Fleisch.

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