Zu welchem Termin kann ich meinen 2-Jahres-Mietvertrag kündigen?
Wir sind seit dem 01.12.2013 in einem Mietvertrag, an den wir für mindestens 2 Jahre gebunden sind. Diese laufen demnächst ab und wir möchten hier ausziehen weil es uns einfach nicht mehr gefällt und wir nicht ganz zufrieden mit der Wohnung sind. Habe mir jetzt aber den Mietvertrag nochmal durchgelesen bezüglich der Kündigung und einen Punkt entdeckt, der mir nicht ganz klar wird. "Die Mietparteien verzichten wechselseitig für zwei Jahre gerechnet ab Beginn des Mietverhältnisses auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrages. Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf dieses Zeitraums, unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zulässig" Mir ist jetzt nicht ganz klar ob wir zum 30.11.2015 kündigen können oder doch erst 3 Monate später.
Vielen dank schonmal im Vorraus
9 Antworten
Du kannst frühestens nach Ablauf der 2 Jahre kündigen, also nach dem 30.11.2015. Wenn die Kündigung dann spätestens am dritten Werktag im Dezember beim Vermieter eingeht, kann sie zum 28.02.16 wirksam werden.
"Die Mietparteien verzichten wechselseitig für zwei Jahre gerechnet ab Beginn des Mietverhältnisses auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrages. Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf dieses Zeitraums, unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zulässig"
Das ist ein wirksamer gegenseitiger Kündigungsverzicht.
Mir ist jetzt nicht ganz klar ob wir zum 30.11.2015 kündigen können oder doch erst 3 Monate später.
Ihr könnt jederzeit kündigen, aber erst zum 28.02.2016
Ihr könntet fragen ob der Vermieter Euch früher raus lässt, wenn es einen solventen Nachmieter gibt.
MfG
johnnymcmuff
Erst 3 Monate später.
Du kannst erst nach Ablauf der 2 Jahre mit der normalen Kündigungsfrist kündigen.
Hallo!
Also ich verstehe das so, dass ihr frühestens genau zwei Jahre nach Abschluss des Mietvertrages kündigen könnt. Also am 30.11. und dann müsst ihr jedoch noch 3 Monate Miete bezahlen.
"Die Mietparteien verzichten wechselseitig für zwei Jahre gerechnet ab Beginn des Mietverhältnisses auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrages. Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf dieses Zeitraums, unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zulässig"
Mietbeginn 1.12.2013 dann sind die 2 Jahre am 30.11.2015 um.
Kündigung ist somit, sofern sie spätestens am 3. Werktag im Dezember 2015 beim Vermieter ist, erstmals zum 28.02.2016 möglich.