Zigeunerfluch?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ob es strafrechtlich relevant ist, wage ich zu bezweifeln. Ich denke eher, dass die Beamten Dich schief angucken, wenn Du tatsächlich versuchst, einen Strafantrag zu stellen. Da hätte Dir Dein Bekannter auch genauso gut "Fahr zur Hölle!" an den Kopf werfen können. Eine strafrechtliche Relevanz hat das auch nicht.

Vor einer solchen Verfluchung bräuchtest Du aber ohnehin keine allzu große Angst haben. Denn so einfach, wie sich Dein Kontrahent das vorstellt, funktioniert das nämlich nicht. Schon allein müsste die Person dafür erst einmal an persönliche Dinge von Dir wie etwa Haare und etwas Blut sowie an einen Gegenstand von für Dich ideellem Wert herankommen. Auf legalem Wege ist das nahezu unmöglich, wenn diese Person nicht gerade im selben Haushalt lebt wie Du. Zumal es auch nur stumpfes Klischeedenken ist, dass Sinti/Roma automatisch mit Flüchen oder generell mit Magie zu tun hätten. Das ist äußerst selten der Fall.

Einen Fluch auszusprechen, wäre strafrechtlich ein untaugliches Mittel, um jemanden zu schädigen.

Vielleicht geht es in die Richtung einer Beleidigung oder üblen Nachrede.

Mentale Imagination besitzt die Abillität durch Kontinentaldrift kausierte Gesteinsformationen in ihrer lokalen Position zu transferieren.....

Mit anderen Worten, der Glaube versetzt Berge. Wenn du daran glaubst wird es sicher passieren weil man sich das unbewusst so verhält das was passiert.

Hallo!

Das ist strafrechtlich nicht relevant .

Dafür müsstest du konkrete Angaben machen.

Nur die Behauptung , daß dich jemand verflucht hat (was du nicht beweisen kannst) , reicht nicht aus...nichtmal, um jemanden anzuzeigen.

Liebe Grüße!

Ruby 🦋

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Keine Angst.

Wenn der Fluch unbegründet ist,

trifft er nicht ein (Spr.26,2).

Woher ich das weiß:Recherche
die2018se  05.09.2023, 18:34

Wo soll das stehen ? Weder die Thora , das Christentum noch der Islam sagt das

0