Zählt der Zebrastreifen?

2 Antworten

Das ist in diesem Fall tatsächlich nicht so leicht herauszufinden, weil in der StVO selbst dazu nichts weiter steht und beide Zeichen (Fahrbahnmarkierung sowie Richtzeichen) auch nicht aufeinander Verweisen.

Die Lösung findet man in der Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO). Dort ist geregelt, dass der Fußgängerweg (auch alleine) mit der entsprechenden Fahrbahnmarkierung gültig ist und zudem mit dem Verkehrsschild auf diesen hingewiesen wird. | Quelle

Dass das blaue Schild nur ein Hinweis ist, kann man aber auch daran erkennen, dass das Zeichen 350 in der StVO im Bereich "Hinweise" zu finden ist.

Ohne Fahrbahnmarkierung ist es kein Fußgängerüberweg.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

IIRC zählen div. Markierungen nicht, wenn die dafür nötigen Schilder fehlen. Im umgekehrten Fall (weil die Markierungen z. B. zugeschneit sind), gelten die Schilder weiterhin.

notting

Woher ich das weiß:Hobby