Yamaha Aerox "Power up Kit!" 3 Fragen!
Hi, Ich bin 14 Jahre alt und werde bald mit meiner Mofa-Prüfbescheinigung beginnen. Ich möchte einen Yamaha Aerox 50 ccm haben. Ich habe ja gehört, dass Yamaha zu Neufahrzeugen ein kostenloses "Power up Kit" zur Verfügung stellt, um die Leistung von 2,7 PS auf 4,6 PS zu erhöhen. Nun habe ich zu diesem Thema 3 Fragen:
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Frage: Darf ich, bzw dürfen meine Eltern eine solche Leistungssteigerung für einen 15 Anfänger der nur eine Prüfbescheinigung hat überhaupt erwerben?
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Frage: Besteht die Möglichkeit, trotz dieses "Power up Kits" durch eine 25 km/h CDI-Einheit oder durch einen Drehzahlbegrenzer den Roller auch zwischendurch auf 25 km/h zu drosseln (Polizei usw)?
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Frage: Was wird am Roller bei einem Power up Kit überhaupt gemacht?
Würde mich über eine schnelle Antwort recht freuen. Bedanke mich schon mal im Voraus und wünsche allen noch ein schönes Wochenende :)
ThePeanut2000
3 Antworten
Frage: Darf ich, bzw dürfen meine Eltern eine solche Leistungssteigerung für einen 15 Anfänger der nur eine Prüfbescheinigung hat überhaupt erwerben?
Erwerben darfst du alles, aber damit rumfahren nicht. Und wenn deine Eltern dir das zur Verfügung stellen bist nicht nur du wegen fahren ohne Fahrerlaubniss dran, sondern deine Eltern auch, und mindestens einer von beiden verliert seinen Führerschein.
Frage: Besteht die Möglichkeit, trotz dieses "Power up Kits" durch eine 25 km/h CDI-Einheit oder durch einen Drehzahlbegrenzer den Roller auch zwischendurch auf 25 km/h zu drosseln (Polizei usw)?
Die Möglichkeit besteht schon, aber es nutzt dir nix. Jeder Polizist der halbwegs Ahnung hat merkt es sofort und dann bist du dran.,
Die Aerox hat doch so oder so um die 4 PS Leistung? Nur ist sie gedrosselt halt schwächer?
Mit dem Yamaha Aerox "Power up Kit" erlischt die deutsche Straßenzulassung. Außerdem brauchst du den A1 Führerschein um damit fahren zu dürfen weil mit AM nur bbH 45Km/h gefahren werden darf. 1. Erwerben darfst du alles aber nicht an einem Straßenzugelassenen Fahrzeug montieren. 2. Mit Kit ist keine Zulassung als Mofa möglich. Weitere Infos http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_Motorrad_neu.htm