Wurde angezeigt wegen Beleidigung / üble Nachrede?

8 Antworten

Du hättest dich besser informieren müssen!

Beleidigung und Üble Nachrede sind 2 völlig eigenständige Straftaten.

§ 185 StGB Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 186 StGB Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Du schreibst:

ich wurde von der Schule und besagtem Lehrer angezeigt

Tatvorwurf:

,, Sch* Schule, Herr .... wiegt 200 kg und ist fett, '' und so ein Zeug.

Meine persönliche Meinung:

Ich glaube nicht, dass hier bereits Straftaten nach §§ 185,186 StGB vorliegen.

Wie groß der Rahmen "Meinungsfreiheit" in Deutschland offensichtlich ist, zeigt der Fall Renate Künast.

Nach Künast-Urteil

Die Richter hatten übelste Beschimpfungen gegen die Grünen-Politikerin als hinnehmbar gewertet.

https://www.morgenpost.de/berlin/article227270661/Renate-Kuenast-uebel-beleidigt-So-wehrt-sich-die-Gruenen-Politikerin.html

Kannst du vielleicht mal einige Links zu den von dir genannten Quellen auf facebook und youtube nennen?

Du schreibst:

zusätzlich mussten meine Eltern zur Schule,.......

Meine Frage:

Welchen Grund gab es, dass die Eltern in der Schule vorstellig werden mussten?

Und das, nachdem die Schule nach eigener Aussage bereits Strafanzeige gegen dich erstellt hat.

Gut zu wissen:

  • Wer ist überhaupt Kläger: Schule?
  • Wer übernimmt die Kosten eines Rechtsstreits?
  • Auf jeden Fall würde eine Strafanzeige durch die Schule vorher juristisch geprüft und durch einen Anwalt erstattet.
  • Es ist davon auszugehen, dass eine Strafanzeige immer gegen "Unbekannt" erstellt wird.

Der Grund hierfür liegt klar auf der Hand:

Die Ermittlungen der Polizei ändern sich nicht. Die IP-Adresse des Account-Betreibers lässt sich in der Regel unschwer feststellen.

Sollte dem Beschuldigten die Taten nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden können, würden die Klagen abgewiesen, bzw. das Verfahren eingestellt.

Die Folge:

Das die Schule und der Lehrer einen Schüler angezeigt haben, die Schuld jedoch nicht nachgewiesen werden konnte, wäre eine Tatsache, die der Schule wahrscheinlich sehr viel mehr schaden würde.

Du schreibst:

zusätzlich mussten meine Eltern zur Schule, die aber voll und ganz hinter mir stehen.

Meine Fragen:

  • Warum haben deine Eltern nicht sofort reagiert, wenn dem eigenen Sohn Straftaten vorgeworfen werden?
  • Warum wurde nicht sofort die Löschung auf facebook und youtube unter Verweis auf den Sachverhalt verlangt?

Meine persönliche Meinung:

  • für ein realistisches Ereignis ist mir deine Schilderung zu oberflächlich.
  • Betroffene reagieren in der Regel anders.

Fazit:

1/3 deiner Frage beschäftigt sich ausschließlich mit möglichen Folgen für einen unbekannten Täter.

Weniger wichtig erscheinen dir hingegen:

  • 2 gehackte Accounts
  • 2 Strafanzeigen
  • Die Reaktion deiner Eltern

Im Zusammenhang mit anderen Fragen, die du zum Thema gestellt hast, überzeugt mich nicht, was du behauptest.

Deine Frage vor 44 Tagen

Hier ging es jedoch um einen Arbeitsplatz, statt um Schule.

Jemand meldet sich immer wieder unter eurem Namen mit Gesichtsfoto ( Gesichtsfoto ausgeschnitten aus einer Internetzeitung ) auf Facebook und Youtube an, schreibt immer wieder auf die Seite des Betriebes

Alles nur Zufall? - Ich glaube nicht!
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Gastacc01964  27.10.2019, 08:58

,, Hier ging es jedoch um einen Arbeitsplatz, statt um Schule. ''

Ja und ? Ist doch im Prinzip das selbe. Es geht aber um Schule.

Weil x-fach : ,, Sch* Schule '' auf die Schulseite geschrieben wurde.

Die Accounts wurden gelöscht, doch der Täter erstellte immer wieder neue Fake-Profile. Er hat sich nicht in meinen Account eingehackt, sondern jedes mal Accounts erstellt, auf meinen Namen + Foto.

Facebook verlangt keinen Perso etc. zur Identitätsfeststellung. Da kann sich jeder Hans Müller nennen.

Meine Eltern mussten zur Schule kommen, weil das ein Rufschaden der Schule ist , und die dagegen vorgehen. Es wurde x-fach auf allen Postings der Schule geschrieben, im Übrigen wurden unzählige Accounts auf meinem Namen erstellt, nach jeder Löschung erstellt der Täter ( bis jetzt ) immer wieder neue.

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Ihr müsst euch von einem Anwalt beraten lassen.

Gastacc01469 
Fragesteller
 24.10.2019, 18:38

Das kostet erstmal Geld ..

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taxaz  24.10.2019, 18:40
@Gastacc01469

naja slo ich kenn das problem mit dem geld glaub mir! Wenn e sirgendwie geht kratzt geld zusammen, weil wenn du es wirklich nicht warst, muss derjenige der es war dir die anwalts und gerichtskosten zahlen

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taxaz  24.10.2019, 18:52
@Gastacc01469

oder beim anwlat mal vorsichtig nachfragen was das an kosten wäüren und wie die chancen bestehen den prozess zu gewinnen

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Wenn jemand sich unter deinem Namen auf deinem Account anmeldet, kannst du es löschen und ändern oder den Account löschen. Auch kann man an der IP Adresse feststellen, von wo eingeloggt wurde. Wenn man dich zu unrecht beschuldigt, mache eine Gegenanzeige, sprich am besten mit einem Anwalt darüber.

verreisterNutzer  25.10.2019, 10:08

Der trollt nur, stellt inmer wieder ähnliche Fragen unter neuem Account.

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johndoe01  25.10.2019, 10:10

Ja kann sein, Gott liebt Idioten, es gibt sehr viele davon :-)

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Guesta01  25.10.2019, 21:41

Die Person erstellt Accounts auf seinen Namen, lies doch die Frage richtig

er kann hunderte solcher Fake accounts erstellen

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Eine Anzeige wegen Identitätsdiebstahl gegen Unbekannt sollte fürs Erste das Schlimmste verhindern. Dann werden die Ermittlungen der Polizei ergeben von wo aus sich in den besagten Account eingeloggt wurde. Diese Fakten werden dich entlasten.

LG Knom

Man kann ermitteln von welcher IP-Adresse das gemacht wurde und damit lässt sich wahrscheinlich auch Deine Unschuld beweisen.

Man sollte aber schnell eine Anzeige machen, damit man Daten ermitteln kann, weil die nicht ewig gespeichert werden.

Gastacc01469 
Fragesteller
 24.10.2019, 21:56

Also kann ich den wahren Täter dann anzeigen, und der Lehrer + der Schulleiter oder wie ?

Falsche Verdächtigung ist nicht gegeben, oder ( weil Offizialdelikt )

bin noch minderjährig nur meine Eltern könnten Strafantrag stellen

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