Wollte mein KFZ online ummelden und habe den Sicherheitscode im Brife frei gerubbelt. Dokument nun ungültig was mache ich jetzt. Ummeldung hat nicht geklappt?

2 Antworten

Wenn der Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) freigerubbelt und dadurch ungültig geworden ist, musst du einen neuen Fahrzeugbrief beantragen. Dieser Vorgang kostet etwa 50 Euro. 


christl10 
Beitragsersteller
 18.05.2025, 19:23

Das ist die Frage:

Ist der Sicherheitscode ungültig wenn der freigerubbelt wurde oder wenn er benutzt wurde? ...weißt du das genau oder vermutest Du das nur?

martinreschke  18.05.2025, 23:50
@christl10

Was gibt es da nicht zu verstehen. Die ZB II ist doch zu Hause. Die ZB l wird am Fahrzeug mitgeführt.

martinreschke  19.05.2025, 07:23
@christl10

Die ist ungültig. Das hatte ich dir schon vorher geschrieben. Was ist dein Problem. Willst du es immer noch ummelden. Dann begebe dich persönlich zur Zulassungsstelle. Mit deiner Erkenntnis ist deine Frage eigentlich überflüssig.

martinreschke  19.05.2025, 08:57
@christl10

Brief gibt es nicht mehr. Heute heißen die Zulassungsbescheinigung Teil II. Ich sagte doch schon dass du das mit der Zulassungsstele klären musst. So lange das Auto bei dir ist, kann das abgerubbelt sein. Den Zeitpunkt kennt keiner. Online abmelden und ummelden klappt auch noch später. Verkaufen ist aber schlecht.

Da die Ummeldung nicht geklappt hat, wurde beim Amt ja kein Vorgang ausgelöst. Also sollte der Status wie vorher sein.