Wollte die Hausverwaltung anschreiben. Kann ich das Verlangen?

8 Antworten

Wozu, sollen die kommen und die Mieter anziehen oder was?

Wenn die wirklich so hilflos sind, verstehe ich nicht, dass Du da nicht an den Schrank gehst und denen hilfst, wenn es schon der Pflegedienst nicht macht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
SirAndius 
Fragesteller
 04.07.2020, 20:49

Sie sind durchaus in der Lage, wollen es aber nicht

0

Die haben doch noch Unterwäsche an.

Wenn sie nackt auf der Strasse rumrennen kannste das dem Ordnungsamt oder der Polizei melden. Ansonsten guck halt nicht hin.

Deine Nachbarn sind nicht verpflichtet für Dich attraktiv auszusehen.

Alternativ such Dir ne Bude in einer ansehnlicheren Nachbarschaft.

warehouse14

SirAndius 
Fragesteller
 04.07.2020, 20:50

Ist das echt normal in Unterwäsche raus zu gehen?

0

Ich persönlich weiß darauf keine richtige antwort da mit denn leuten sprechen sicherlich keinen sinn ergibt. Schließlich wohnen die dort sowie du auch. Hmmm, wenn man es in zwei sichten betrachtet ist es ja inorndung nur im wege steht dass es ja mehrere parteien sind und es vllt eine art der belästigung darstellt. Frag mal einen anwalt was der dazu sagt vllt kannst du sogar mit einer anzeige drohen das würde ich vorschlagen.

SirAndius 
Fragesteller
 04.07.2020, 20:53

So weit will ich nicht gehen. Will auch keine streit mit den Nachbarn

0

Wäre mir neu, das man anderen Menschen vorschreiben darf, womit und wie sie ihren Körper bedecken. Das sie dreckig sind ist auch kein Grund. Solange sie nicht nackt rumlaufen, dürfte das in Ordnung sein. Leider...

SirAndius 
Fragesteller
 04.07.2020, 20:46

Auch in Unterwäsche? Gehe mal so vor die Tür, wird da nicht die Polizei aktiv?

0
Noxolotl  04.07.2020, 20:53
@SirAndius

Glaub ich kaum.

Nackt in der Öffentlichkeit rumlaufen, fällt wohl unter ''Erregung öffentlicher Ärgernisse'' oder sowas in der Art. Solange die Geschlechtsteile aber bedeckt sind, ist doch alles Ok.

Ich bin nicht vom Fach, aber bin mir sehr sicher, das es so ist.

Das sagt Wiki dazu: https://de.wikipedia.org/wiki/Erregung_öffentlichen_Ärgernisses

Da das Gesetz keine eindeutige Definition einer „sexuellen Handlung“ liefert, gibt es immer wieder Diskussionen über die genaue Auslegung (unbestimmter Rechtsbegriff).
Bei öffentlicher Nacktheit kann aber allenfalls von einer „Belästigung der Allgemeinheit“ ausgegangen werden. Dabei handelt es sich nur um eine Ordnungswidrigkeit (§ 118 OWiG), also nicht um eine Straftat. In der Praxis werden Fälle öffentlicher Nacktheit in der Regel mit einem Platzverweis behandelt, eine Verfolgung als Ordnungswidrigkeit erfolgt in der Regel nicht.
1

Da wirst du keine Chance haben, zu erwirken, dass sich Hausbewohner ästhetisch kleiden. Solange die Geschlechtsteile bedeckt sind, kannst du nichts tun.