Wohnung kündigen & anschließend wieder einziehen?

7 Antworten

oder steht dem irgendetwas im Wege?

Solange der Vermieter mitmacht, nein.

Bedenke aber, dass der Vermieter den Mietpreis nach oben anpassen kann.

Ich habe der Hausverwaltung damals mitgeteilt, dass sie auszieht und es gab dann ein Schreiben der Hausverwaltung, dass sie aus dem Mietvertrag ausscheidet und der aktuelle Mietvertrag weiter mit mir als alleinigen Mieter fortgeführt wird.

Einfach mal fragen


Chrxstxph 
Fragesteller
 23.05.2024, 15:31

Nach aussage der Hausverwaltung hieß es nur "Dafür ist der Vermieter" zuständig. Da er dazu dann nichts gesagt hat außer, ja dann kündige du gemeinsam mit ihr ordnungsgemäß und wir machen einen neuen vertrag wo du als nachmieter drinne bist, damit das auch schneller von statten geht, mehr kam da nicht

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xXTevlonXx  23.05.2024, 15:32
@Chrxstxph

Also die Hausverwaltung ist doch genau für sowas da. Die klären dass dann eigentlich mit dem Vermieter/Eigentümer...

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Chrxstxph 
Fragesteller
 23.05.2024, 15:36
@xXTevlonXx

Mhmm.. bei uns wälzen die das eher alles auf den Vermieter ab. Aber dank dir

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Im Wege könnte nur der Vermieter stehen. Der sucht sich seine Mieter selber aus.

Evtl. wünscht er sich einen anderen Mieter oder möchte die Wohnung teurer vermieten.


Chrxstxph 
Fragesteller
 23.05.2024, 15:30

Danke! mit dem Vermieter ist das soweit abgeklärt, er würd mich liebend gern weiter als mieter halten :) Dankeschön

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Wenn der Vermieter einverstanden ist, kannst du das so machen.

Wenn der Vermieter damit einverstanden ist, geht das natuerlich. Wenn aber nicht, dann nicht.

Kuendigen muesst ihr uebrigens zum 31. August, nicht zum 1. September.


Chrxstxph 
Fragesteller
 23.05.2024, 15:28

Dankeschön. Wurde berücksichtigt.

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