Du kannst es beantragen, aber mit großer Wahrscheinlichkeit wird es wegen dem hohen Verdienst deiner Eltern abgelehnt, denn den musst du angeben.

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Ein Wechsel des SPDK kommt ja eigentlich nicht über Nacht, sondern wird ja in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Wenn der Urologe im Urlaub ist, gibt es dort sicherlich auch eine Vertretung.

Da ich selber bei uns im Kreis Calltaker & Disponent für den ÄND (Fahrdienst) war, bevor das an die Kassenärztliche Vereinigung ging, was nebenbei völliger Blödsinn ist, kann ich das auch mit gutem Gewissen sagen:

Wenn der SPDK akut gewechselt werden muss, dann wäre die Notfallpraxis (NICHT Notaufnahme) der richtige Weg. Ggf. ein Krankenhaus mit ansässiger Urologie. Wenn du nicht in der Lage bist, diese aufzusuchen, dann kann das der Arzt auch vor Ort (bei dir zuhause) machen, sofern du keine außergewöhnliche Größe hast. Bei uns im Kreis führt der ÄND m.W.n. CH 16 & 18 mit sich.

Laut meinen Telefonaten mit diversen Kollegen des ärztlichen Notdienstes wechseln sich wohl SPDK leichter als normale DK.

Und mit ÄND ist jegliche Bezeichnung gemeint. Kassenärztliche Vereinigung, Ärztlicher Bereitschaftsdienst... Oder wie die sich bei dir halt nennen.

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Hast du das Haus denn gemietet?

Wenn ja: Kauf bricht Miete nicht. Der neue Hausbesitzer übernimmt deinen Mietvertrag.

Oder willst du ausziehen?

Das Verhalten der Maklerin ist aber mehr als fragwürdig.

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Waffen besitzen kannst du mit der Waffenbesitzkarte. Eine scharfe Waffe führen darf man mit dem Waffenschein, die bekommen Privatpersonen aber nur sehr sehr selten.

Mit dem kleinen Waffenschein darfst du Schreckschusswaffen führen, das aber auch nicht überall und immer. Schreckschusswaffen sind frei verkäuflich ab 18 Jahren.

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Du wirst einfach nur den Muskel gezerrt haben. Ein Genickbruch ist nicht zwingend tödlich, aber da eher unrealistische.

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Du musst höchstens die gesetzliche Zuzahlung für den Transport bezahlen, das sind (mWn) 10€. Den Rest zahlt deine Krankenkasse, in dem Falle aber eher die BG.

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Du kannst ja ein FSJ machen, dort bekommst du mittlerweile ~500€ und den Rettungshelfer. Wenn es dir gefällt, dann kannst du den RettSan machen und bleiben. Der wird dann vom Arbeitgeber gezahlt... So war es bei mir

Manche zahlen auch den RettSan, wenn man sich für eine gewisse Zeit dort verpflichtet.

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Ganz einfache Geschichte:
Kannst Du damit aufhören OHNE Entzugserscheinungen zu kriegen? Wenn nein bist du schon süchtig.

Es muss ja irgendeinen positiven Effekt auf dich haben, sonst würdest Du es nicht machen. Daher wird dein Körper da Glückshormone ausschütten, wenn du das Lachgas konsumierst und immer wieder danach verlangen. Ja, man kann davon süchtig werden, genauso wie von Nasenspray auch.

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Natürlich kannst auf auf Schmerzensgeld und Schadensersatz (für den Scooter) klagen. Da kann dir ein entsprechender Anwalt sicher helfen. Du kannst ihn auch u. A. wegen fahrlässiger Körperverletzung anzeigen, wobei das mWn die POL in dem Falle von Amts wegen macht.

Lass dir die Verletzungen auf jeden Fall ärztlich diagnostizieren.

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Zum D-Arzt musst Du nur, wenn es ein BG Unfall war. Also bspw. von der Arbeit nach Hause bzw. zur Arbeit oder auf dem Hin- bzw. Rückweg zur Schule.

Ganz ausziehen wirst du dich nicht müssen. Er wird die Stellen begutachten, die verletzt sind bzw. an denen du Schmerzen hast. Kann natürlich sein, dass du wegen dem Bein die Hose ausziehen musst.

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Tatsächlich kommen sehr viele in den Besitz davon und das ohne, dass sie danach gesucht haben. In dubiosen Whatsappgruppen mit automatisiertem Download (ohne darauf zu achten, was die so schicken), auf irgendwelchen dubiosen Porno Seiten evtl. als Thumbail, welches im Cache landet, auf dubiosen Tauschseiten (wo man mehrere GB zB runterlädt) sind da auch gerne mal zwischen drin welche dabei...

Viele, die diesbezüglich angeklagt werden, handeln auch nicht mit bösen Absichten, weswegen die Mindeststrafe reduziert wird.

https://youtu.be/i8JPnkycY3s

Die Strafe regelt der §184 StGB
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184b.html

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Ärzte können sich (verschreibungspflichtige) Medikamente, die sie brauchen einfach mit ihrem Arztausweis in der Apotheke kaufen, das stimmt. Natürlich aber nur die, die in ihre Fachrichtung fallen. Ein Zahnarzt kann z. B. Antibiotika, Schmerzmittel oder Sedativa holen. Medikamente gegen z. B. hohen Blutdruck oder Verhütungsmittel (außer natürlich für sich selber) wird er nicht bekommen. Ein Tierarzt bekommt z. B. Medikamente der Humanmedizin nur, wenn es kein entsprechendes Tierarzneimittel gibt.

Es gibt keinen Grund, dass sich ein Apotheker selber verschreibungspflichtige Medikamente verordnet bzw. diese ohne Rezept kaufen kann.

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/pta-live/verschreibungspflicht-ich-bin-arzt-ich-krieg-das-so/

Einen elektronischen Heilberufsausweis gibt es auch für Apotheker. Dieser kann bei den zuständigen Kammern beantragt werden. Die Chipkarte berechtigt jedoch auch den Apotheker nicht Medikamente ohne Rezept zu kaufen. Pharmazeuten können auch einen Europäischen Berufsausweis (EPC) beantragen. Dieser ist kein physischer Ausweis, sondern ein elektronischer Nachweis, der aber ausgedruckt werden kann.
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Du wirst mit aller Wahrscheinlichkeit keinen Job in einer Bank bekommen. Ganz egal ob du die Tat bereust oder nicht. Du hast dir mit aller Wahrscheinlichkeit deine Zukunft in diesem Berufszweig verwirkt. Und das so lange bis es nicht mehr im Führungszeugnis stehen wird.

Wäre die Tat mehrere Jahre her und du wärst seit dem unauffällig geblieben, sähe das VIELLEICHT anders aus. Da das aber gerade mal ein Jahr her ist, wird das eher unwahrscheinlich.

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