Wer zahlt Stromabrechnung nach Trennung?
Mein Ex und ich haben beide den Stromvertrag abgeschlossen und unterschrieben. Im Dezember 2020 haben wir uns getrennt, ich bin sofort ausgezogen und hab ab Januar eine neue Wohnung gemietet. Er blieb bis Ende Januar in der Wohnung wohnen. Ich habe zum 31.01. den Strom in der Wohnung gekündigt. Nun kam eine Nachzahlungsforderung. Wie ist es rechtlich, müssen wir die Kosten 50/50 teilen oder ist es wie im Mietrecht, dass der Stromanbieter das Geld auch nur von einem verlangen kann?
5 Antworten
Mit ziemlicher Sicherheit ist die gesamtschuldnerische Haftung vereinbart, so dass sich der Stromanbieter aussuchen kann, von wem er das Geld verlangt - aber er darf es natürlich nur einmal verlangen.
Wer von Euch bezahlt, hat - abhängig von den Umständen - höchstwahrscheinlich einen Anspruch auf Erstattung eines Anteils vom anderen - 50% wäre hier eine realistische Annahme. Diesen Anteil einzufordern ist aber nicht Sache des Stromlieferanten, sondern das müsst Ihr unter Euch ausmachen.
Keine gute Idee wäre, einfach nicht zu bezahlen, denn das macht die Sache deutlich teurer.
Wie habt ihr das bisher gemacht? Ggf. müsst ihr das im Innenverhältnis entsprechend aufteilen.
Rechtlich haftet ihr beide als Gesamtschuldner für den Stromanbieter, wenn ihr beide im Vertrag steht.
Ich hätte auf eine Zwischenabrechnung (-Ablesung) zum Auszug bestanden. Danach wird als Einzelperson ggf. weniger Strom verbraucht worden sein oder eben mehr, wenn er vor lauter Frust nur daheim hockte und 24/7 gezockt oder Fernseh geglotzt hat...
dann hast du ja wohl auch laufend gezahlt, oder? Hast du das vom Freund erstatten lassen oder wie habt ihr die Betriebskosten sonst aufgeteilt? Aber das geht den Stromlieferant ja nichts an, sondern nur, wie ihr euch es teilt.
dass der Stromanbieter das Geld auch nur von einem verlangen kann?
Kann er - Du haftest gesamtschuldnerisch. Kannst Dir aber das von Deinem Ex wieder holen.
Wenn ihr beide Vertragspartner wart haftet ihr auch beide gesamtschuldnerisch.
In einer vorhergehenden Frage schriebst Du, dass der Stromlieferungsvertrag auf Dich lief.
Ich bin deshalb der Meinung, dass Du dann auch die Nachzahlungsforderung begleichen musst.
Ich dachte es ich hätte allein den Vertrag gemacht und müsste allein zahlen. Erst bei der Kündigung habe ich bemerkt dass wir beide drin stehen