Wohnung einrichten?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
darf dort keine Löcher bohren und auch nicht die Wände bemalen

Sagt wer?

Natürlich darfst du die Wände streichen. Und natürlich kannst du bohren. Nur beim Auszug musst dann eben die Bohrlöcher dicht machen und die Wände in hellen Farben (muss nicht einmal Weiß sein) streichen, wenn die letzte Streichaktion zu lange her ist.

Also bei manchen Vermietern kann man echt nur den Kopf schütteln!

Vor allem: gerade wenn du Möbel aufstellst, empfiehlt dir jeder Anbieter die zusätzlich an der Wand anzubringen, wegen der Haftung. Stell dir vor, der Schrank fällt dir auf den Kopf. Übernimmt dann dein Vermieter den Schaden?

Dübellöcher gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung. Der Vermieter kann den Mietern deren Bohren also nicht verbieten. Gerichtlicher Streit entbrennt allerdings manchmal über die Anzahl von Dübellöchern. Gibt es davon zu viele, hat der Vermieter Anspruch auf Schadenersatz. Allerdings hängt das vom Einzelfall ab. So entschied das Amtsgericht München (AZ 473 C 32372/13), dass 59 Löcher hinzunehmen sind. Das Landgericht Berlin (AZ 63 S 216/13) erlaubte anstandslos 149 Bohrungen in einer Wohnung.

https://www.advocard.de/streitlotse/mieten-und-wohnen/miete/duebelloecher-verschliessen-beim-auszug-ist-es-pflicht

Wenn du nicht streichen willst, dann nimm Vliestapeten. Die gibt es in vielen Farben und Mustern und werden mittels Kleister direkt an die Wand gebracht. Das Gute daran: du kannst sie problemlos wieder runter machen.

Günstige Tapeten gibt es hier:

https://www.billigerluxus.de/

Und sind bereits Rauhfasertapeten dran, dann streich sie, wie es dir gefällt.

Mietvertragsklauseln, die das verbieten oder farblich neutrale Anstriche vorschreiben, sind unwirksam.
Anders verhält es sich, wenn der Mieter wieder auszieht. Muss er laut Mietvertrag Schönheitsreparaturen durchführen, kann der Vermieter verlangen, dass die Wohnung farblich neutral gestrichen wird. Aber selbst wenn der Mieter laut Mietvertrag nicht zu Schönheitsreparaturen verpflichtet ist, darf er die Wohnung nicht mit bunten Wänden und farbigen Decken verlassen. Tut er es doch, muss er Schadensersatz zahlen.

https://www.focus.de/immobilien/mieten/wohnen-bunte-waende-in-mietwohnung-duerfen-nicht-verboten-werden_id_4167162.html

Von Experte Kessie1 bestätigt

Nur Mal zur Info:

Dübellöcher gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung. Der Vermieter kann den Mietern deren Bohren also nicht verbieten.

Mietvertragsklauseln, die das verbieten oder farblich neutrale Anstriche vorschreiben, sind unwirksam. Anders verhält es sich, wenn der Mieter wieder auszieht. Muss er laut Mietvertrag Schönheitsreparaturen durchführen, kann der Vermieter verlangen, dass die Wohnung farblich neutral gestrichen wird.

Dein Vermieter nimmt sich hier in beiden Fällen was heraus was rechtlich nicht zulässig ist

Rosegoldgirl493 
Fragesteller
 02.07.2023, 19:37

Hab mich auch schon ein bisschen gewundert, ich hab nur Angst Ärger zu bekommen weil es noch ganz neu ist und die Wohnung auch ein totaler Glücksgriff ist ansonsten.. aber danke auf jeden Fall :)

1

Ist das Appartement schon renoviert, oder lohnt es sich, neue Tapeten anzubringen? Dann würde ich mindestens eine Wand mit einer bunten, bzw. farbenfrohen Tapete bestücken. Die anderen Wände müssten dann mit leichten Bildern oder anderem Wandschmuck dekoriert werden, was man mit einem Nagel aufhängen kann.

Ansonsten gibt es kleine Tricks:

Ein Standregal mit Büchern macht es optisch warm. (Kleine) Spiegel vergrößern den Raum optisch. Blumen auf der Fensterbank machen es lebendig.

Viel Erfolg

Rosegoldgirl493 
Fragesteller
 02.07.2023, 19:36

Das Appartement ist ganz neu, also nur weiße Wandfarbe dran :) Vielen Dank!

0

Völliger Schwachsinn.

Du darfst malen und bohren.

Und übrigens auch schloss austauschen.

Du musst nur den Urzustand wieder herstellen

Rosegoldgirl493 
Fragesteller
 02.07.2023, 19:33

Hmm also das ganze Gebäude ist halt neu gebaut und bei der Besichtigung wurde gesagt, dass sie die Wohnung späteren Mietern auch wieder wie neu übergeben wollen... Hab irgendwie Angst dann Ärger zu bekommen

0
klimamoerder  02.07.2023, 19:41
@Rosegoldgirl493

Bohrlöcher werden zu gespachtelt.

Farben überstrichen.

Bei rot musst halt mehrmals streichen, und wird teurer dadurch.

Aber du kannst deine Wohnung gestalten wie du möchtest

Und ganz beliebt, das mit dem Schlüssel, Tausch sofort das Schloss aus

1
Rosegoldgirl493 
Fragesteller
 03.07.2023, 20:13
@klimamoerder

Vielen Dank :) das mit dem Schloss ist bei mir aber ein bisschen anders, ich hab einen Transponder und eine App mit der ich reinkomme und halt die Vermieter auch wenn „Gefahr im Verzug ist“ (steht im Vertrag)

0

Wenn du dich an diese Vorgaben halten willst (unabhängig davon, ob du "musst"), wähle "Stand-" statt Hängeregalen und nutze Bilder oder Wandbehänge statt Wandfarben.

https://deavita.com/innendesign/moderne-wandteppiche-wanddeko-ideen-730068.html

In kleinen Apartments ist weniger ohnehin mehr.

Wenn du weißen Wänden ein paar gut abgestimmte Farbtupfer entgegensetzt (Gardinen, Teppiche, Sofakissen und -decken, Husse für den Schreibstischstuhl usw.), reicht das oft schon vollkommen aus.

Regale, Schränke und Lampen sorgen ja ebenfalls für Abwechslung, Pflanzen oder Lichterketten setzen zusätzliche Akzente..