Wohnung bei nominellen Mietbeginn nicht bezugsfähig?

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Ist eine Mietwohnung zum vertraglich vereinbarten Mietbeginn nicht bezugsfertig, liegt ein Mangel vor, der den Mieter zu einer Mietminderung (bis zu 100 %) berechtigt. Der Vermieter muss die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand übergeben; bei Verzögerung können Schadensersatzansprüche (z.B. Hotelkosten, Möbeleinlagerung) sowie eine fristlose Kündigung geltend gemacht werden. 

KI

Miteinander sprechen hilft ungemein.

Du willst doch sicherlich die Wohnung immer noch mieten?

Falls nicht, kannst du gänzlich vom Vertrag zurück treten und schuldest dem VM nichts.

Vielmehr könntest Du Schadensersatz fordern, falls dir finanzielle Verluste entstanden sind.

Die Nichtübergabe ist eine massive Vertragsstörung und rechtfertigt die außerordentliche Kündigung durch den Mieter.

Der Vermieter hat die Kaution sofort zurückzuzahlen.

Darüber hinaus ist der Vermieter schadensersatzpflichtig.