Wohnung bei nominellen Mietbeginn nicht bezugsfähig?
Wie sieht die rechtliche Lage bzgl. Kündigungsfristen aus, wenn:
Der Mieter sich auf den zugesagten Einzugstermin des Vermieters verlassen hat und dann statt einer bezugsfähigen Wohnung eine Baustelle vorfindet.
Wenn dann das Mieter kurzfristig in einem Hotel untergebracht wird, als Notlösung ok.
Aber wie lange ist dann der Mieter an seinen unterschriebenen Mietvertrag gebunden?
Wie lange muss er im Hotel auf den Bezug seiner Wohnung warten.
Oder kann er, wenn er kurzfristig eine andere Wohnung gefunden hat, den Mietvertrag mit dem unzuverlässignen Vermieter kündigen?
Also sofortige Wirksamkeit und ohne die sonst üblichen 3 Monate Kündigungsfrist.
Wie sieht es mit einer bereits zuvor bezahlten Mietkaution aus?
3 Antworten
Ist eine Mietwohnung zum vertraglich vereinbarten Mietbeginn nicht bezugsfertig, liegt ein Mangel vor, der den Mieter zu einer Mietminderung (bis zu 100 %) berechtigt. Der Vermieter muss die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand übergeben; bei Verzögerung können Schadensersatzansprüche (z.B. Hotelkosten, Möbeleinlagerung) sowie eine fristlose Kündigung geltend gemacht werden.
KI
Miteinander sprechen hilft ungemein.
Du willst doch sicherlich die Wohnung immer noch mieten?
Falls nicht, kannst du gänzlich vom Vertrag zurück treten und schuldest dem VM nichts.
Vielmehr könntest Du Schadensersatz fordern, falls dir finanzielle Verluste entstanden sind.
Die Nichtübergabe ist eine massive Vertragsstörung und rechtfertigt die außerordentliche Kündigung durch den Mieter.
Der Vermieter hat die Kaution sofort zurückzuzahlen.
Darüber hinaus ist der Vermieter schadensersatzpflichtig.