Wohngeld oder anderweitige Stütze möglich?

3 Antworten

Für Wohngeld müsste sie unter anderem Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein.

Sie kann einen Antrag beim Sozialamt auf Grundsicherung nach dem SGB - Xll stellen.

Ihre Rente wird aber beim Sozialamt voll auf ihren Bedarf angerechnet, es sei denn sie selber hätte z.B.eine Versicherung, da könnte dann ggf.der Beitrag abgesetzt werden.

Ab 2023 läge ihr Bedarf dann bei min. 502 Euro für den Lebensunterhalt und min.noch ihr Kopfanteil für die Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.

Also gesamte Warmmiete geteilt durch die Personen im Haushalt = Kopfanteil der Warmmiete = Bedarf der Mutter.

Was ist denn mit hilfsbedürftig gemeint, ist sie pflegebedürftig, oder bedürftig an finanzieller Unterstützung ?

Wenn pflegebedürftig, was ist dann mit Pflegegeld von der Krankenkasse ?

Gummibaer007 
Fragesteller
 30.12.2022, 00:35

Mit Hilfsbedürftigkeit meinte ich die Hör-/ und Sprachbarrieren .
Ich war und bin immernoch verdutzt dass man ihr 2021/2022 keine Stütze zusprach, da das Gesamteinkommen der anderen Mitbewohner eine gewisse Einkommensgrenze übersteigt und wir eben diese ausgleichen müssen,dürfen.

Spielt das Bundesland eine Rolle? Gibt es da verschiedene Gesetze?

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isomatte  30.12.2022, 00:42
@Gummibaer007

Nein spielt keine Rolle !

Kann natürlich auch jetzt der Fall sein, dass die Unterhaltspflicht der Kinder zu keinem Leistungsanspruch führt.

Es bleibt also nur Antrag stellen und auf den Bescheid warten, bei Ablehnung wird dieser ja entsprechend begründet und man hat die Möglichkeit entsprechende Rechtsmittel einzulegen.

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Wenn sie Altersrentnerin ist, kann sie ggf. aufstockende Sozialhilfe beantragen.

Wenn sie "nur" erwerbsgemindert ist, ggf. aufstockendes ALG 2 / Bürgergeld.

Wohngeld wäre, sofern dieses vom Betrag her höher ausfiele, vorrangig.

TinaPauli  30.12.2022, 09:57

Informiere dich endlich mal über das Wohngeldgesetz du Experte für was eigentlich?

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Agamemnon712  30.12.2022, 10:41
@TinaPauli

Ich bin kein Community-Experte für Wohngeld, aber Du darfst gerne eine Portion Freundlichkeit frühstücken, bevor Du das nöchste Mal eine meiner Antworten kommentierst :)

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TinaPauli  30.12.2022, 12:29
@Agamemnon712

Sorry, aber wenn du es nicht weißt, warum empfiehlst du den Fragesteller Wohngeld zu beantragen? Nur Mieter oder Eigentümer von selbstbewohnten Wohnraum können Wohngeld beantragen und wenn er/sie mir der Familie zusammen wohnt dann werden auch alle zusammen berechnet. Beim Wohngeld gibt es keine BG sondern Haushaltsmitglieder

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isomatte  30.12.2022, 18:05
@TinaPauli

Du bekommst zumindest noch eine Rückmeldung auf deine Kommentare, dass hat sich bei mir schon lange erledigt.

Bin einmal gespannt wie lange sie noch auf deine Einwände reagiert !

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TinaPauli  30.12.2022, 18:28
@isomatte

Ich glaube nicht mehr lange, ich lass mich mal überraschen. Ich wünsche dir einen guten Rutsch.

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Wohngeld oder Grundsicherung.

Gummibaer007 
Fragesteller
 29.12.2022, 23:45

Gummibaer007Fragestellervor 1 Minute

Lt. Wohngeldstelle übersteigen die Mitbewohner eine gewisse Einkommensgrenze sodass eine Stütze nicht in Anspruch genommen werden kann, außer sie würde komplett eine eigene Wohnung mieten?!?

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isomatte  30.12.2022, 00:51
@Gummibaer007

Sie würde mit ihrer Rente gar keine Wohnung bekommen und falls doch, würde ihre Rente zu gering sein, um einen Anspruch auf Wohngeld zu haben.

Da man dafür dann auch noch über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen müsste.

Dann könnte sie auch nur Grundsicherung nach dem SGB - Xll beim Sozialamt beantragen.

Auch dann würde eine evtl. Leistungsfähigkeit der Kinder oder des Mannes geprüft, nur läge dann der Selbstbehalt für jedes Kind bei jährlich 100 000 Euro Brutto.

Erst bei höherem Einkommen müsste dann Unterhalt geleistet werden.

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