Frage zu Frührente mit 35?

5 Antworten

Die Höhe der Miete ist für eine Rente völlig unerheblich!

Hartz 4 bekommt man nur, wenn man arbeitsfähig ist. Ansonsten hätte das Jobcenter schon lange ein Gutachten bei der DRV angefordert.

Dein Bekannter kann natürlich einen Rentenantrag stellen und muss dann eben auf die Entscheidung warten.

Die Rentenhöhe hängt an der Anzahl und Höhe der bisherigen Beiträge....

Niemand weiß wie hoch das für eine Rentenberechnung relevante Einkommen vor Eintritt der Erkrankung war. Also muss er sich an einen kompetenten Fachmann der RV wenden, um herauszufinden wie hoch eine Rente ausfallen könnte. Hinzu kommt - würde er als erwerbsgemindert - wenn ja in welchem Umfang oder als voll erwerbsgemindert - sprich erwerbsunfähig eingestuft werden?

Als hilfreich erweist sich regelmäßig, wenn der behandelnde Arzt ein ausführliches !!! "Gutachten" / Attest erstellt.

Erst wenn man einen Rentenbescheid in Händen hält, kann man sehen ob noch ergänzende Transferleistungen wie Leistungen nach SGB XII oder Wohngeld notwendig / zu beanspruchen sind.

Hallo gottesfuerchtig,

Sie schreiben:

Frage zu Frührente mit 35?
Mein Schwager ist seit 2 Jahren aus dem Arbeitsleben draussen.
Das Krankengeld ist ausgelaufen und er bekommt jetzt seit Kurzem Hartz4.

Antwort:

Der Begriff Frührente ist zu pauschal, es muß richtig heißen: Erwerbsminderungsrente!

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Anspruch auf Harz4 = ALGII setzt grundsätzlich voraus, daß die Leistungsfähigkeit dauerhaft über 4 Stunden pro Arbeitstag liegt und daß die betreffende Person am allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelbar ist!

Da diese Voraussetzung hier offensichtlich nicht gegeben ist, wird die Agentur für Arbeit hier früher oder später Probleme machen!

Grundvoraussetzung für die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente ist die Erfüllung der versicherungsrechtlichen- und der medizinischen Voraussetzungen!

Versicherungsrechtliche Vorausssetzungen Erwerbsminderungsrente in der DRV:

Auf dem DRV-Rentenkonto müßen midestens 60 Beitragsmonate, davon in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Beitragsmonate nachgewiesen werden!

Fehlt da auch nur ein Monat, ist Fehlanzeige!

Medizinische Voraussetzungen volle Erwerbsminderungsrente:

In der eigenen Krankenakte muß an Hand von klaren- und sehr detaillierten Arzt-/Entlassungsberichten aussagefähig und sehr plausibel nachgewiesen werden, warum, wieso, weshalb die Leistungsfähigkeit dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!

Welche Möglichkeiten der Rente gibt es und wie hoch wird diese ca ausfallen? Er zahlt ca 500 Warmmiete.

Antwort:

Die DRV interessiert sich nicht für die Höhe der Miete!

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente wird seitens der DRV an Hand der geleisteten Beiträge und Beitragszeiten ermittelt!

Es empfiehlt sich bei der zuständigen DRV-Rentenanstalt einen Antrag auf Kontenklärung- mit aktueller Rentenauskunft einzureichen, das geht auch über die Bürgerdienste im Rathaus oder in der nächstgelegenen DRV-Beratungsstelle (Google-Suche)!

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Wenn die betreffende Person nur über sehr geringe, finanzielle Mittel verfügt, beim zuständen Amtsgericht Antrag auf Beratungs-/Prozesskostenhilfe einreichen und wenn diesem Antrag statt gegeben wird, einen Fachanwalt für Sozialrecht hinzuziehen!

Alternativ den VDK:

https://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/73646/rechtsberatung_des_sozialverbands_vdk

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Sollte die Erwerbsminderungsrente nur gering ausfallen, besteht ggf. Anspruch auf ergänzende Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung seitens des zuständigen Sozialamtes:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/grundsicherung_hilfe_fuer_rentner.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Rente ist abhängig von früherem Verdienst und Einzahlungsjahren.

Je nachdem kann das sogar unter Grundsicherung liegen.

Dann steht ihm aber die Differenz auch zu.

Ist er denn schon verrentet?

Es gibt ja Teil- und volle Erwerbsunfähigkeitsrente.

Hat er das mal durch Reha o.ä. klären lassen?

gottesfuerchtig 
Fragesteller
 24.07.2019, 19:04

Reha war er 2018. Er wurde als komplett arbeitsunfähig entlasse . Verdient hat er im Schnitt 1500 Netto

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Er kann bei der Rentenversicherung einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente stellen,aber da er noch nicht viel eingezahlt hat wird seine Rente sehr niedrig ausfallen,und er wird ergänzende Grunsicherung beim Sozialamt beantragen müssen.