Arbeitslos

4 Antworten

Erwerbsminderungsrente bekommt man nicht einfach so. Erstmal läuft das Krankengeld über der Arbeitgeben, dann über die Krankenkasse / das Amt etc.

Um Erwerbsminderungsrente zu erhalten musst du einen Antrag stellen und deine behandelnden Ärzte müssen ebenfalls Unterlagen ausfüllen. Wenn anhand der Unterlagen nicht ausgeht, dass du komplett arbeitsunfähig bist und sich das nicht in absehbarer Zeit ändert, dann wird dir die Rente nicht zustehen.

Da dein Antrag abgelehnt wurde, bist du also in den Augen der Rentenkasse nicht arbeitsunfähig.

Hast du denn mal nachgefragt, weshalb dein Antrag abgelehnt wurde? Das könnte dir helfen, die Sachlage besser zu verstehen.

Bist du in psychologischer Behandlung, so kannst du auch mal mit deinem Therapeuten darüber reden und mit deinem Hausarzt. Beide können dur auch erzählen wie sie deine Gesundheitslage einschätzen und so zu besserem Verständniss helfen.

Es kann auch daran liegen, dass du ja noch bis nächstes Jahr Arbeitslosengeld erhälst und die Rentenkasse so "keinen Grund" hat, dir jetzt Erwerbsminderungsrente zu zahlen.

" da mir erzählt wurde das ich bei meiner Freundin wohne und die für mich aufkommen müsste"

- Dazu kann ich dir leider nichts sagen, denke aber das wenn ihr verheiratet seid etc. es schon stimmen könnte 🤔

Das beste wie gesagt wäre es, wenn du mit allen , an der Entscheidung beteiligten, Personen sprichst und eventuell beim Arbeitslosengeld zahlenden mal nachfragst wie es dann am dem 16.01. weitergeht.

Ich kann deine Existenzängste aber vollkommen verstehen, da ich selber Erwerbsminderungsrente auf Zeit erhalte und jedesmal bei neu Beantragung extreme Angst davor habe, wie es nun weitergeht, obwohl ich ja weiß, dass ich leider noch immer vollkommen arbeitsunfähig bin. Aber alleine zu wissen dass die Rente zu dem und dem Punkt auslaufen könnte, so wie bei dir mit dem Arbeitslosengeld, führt bereits zu Ängsten.

Aber ich sage es nochmal, das beste was du tun kannst ist mit den Leuten zu reden, damit du einmal weißt wie es weitergeht und zweitens woran der Antrag scheitert. Nachdem du aber so lange raus warst, würde dir, soweit ich weiß, vor dem arbeitsantritt, zumindest eine berufs-eingliederungs-Reha zustehen. Da kannst du dich ja auch mal informieren. So wirst du dann nicht direkt ins kalte Wasser geworfen und kannst dort schauen, ob es mit dem Arbeiten klappen könnte oder nicht.

Jedenfalls, versuch am besten dich erstmal ein wenig zu entspannen, ich weiß dass ist kaum möglich, aber eich verrückt zu machen bringt dir ebensowenig. Falls du in einem Krankenhaus in Behandlung bist, kannst du da auch mal nach Antragshilfe fragen, das bietet z.B. die MHH an. Da wird dann gemeinsam mit dir der Antrag erstellt und die können dir eventuell auch etwas die Angst nehmen und dir erklären welche Schritte für dich möglich wären

Suche nach einem Minijob, den kannst du auch mit EU-Rente ausüben. Und da sollte sich etwas finden lassen.

Ansonsten solltest du dich mal umfassend beraten lassen was geht und was nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du kannst mit 63 mit Abzügen in Rente gehen.

Du kannst Bürgergeld beantragen, aber da du wohl mit der Freundin länger als ein Jahr zusammen lebst, wird ihr Einkommen angerechnet. Aber kann es gut sein, du gehst leer aus.

Du könntest versuchen,einen Minijob auszuüben, das ginge sogar mit EU Rente.

Nein, das ist Unsinn. Dir steht nach Auslaufen des ALG 1 auf jeden Fall Bürgergeld zu. Du solltest das rechtzeitig beantragen.


petrapetra64  20.05.2025, 10:50

das Einkommen der Freundin wird angerechnet beim Bürgergeld, sie bilden eine Bedarfsgemeinschaft

profanity  20.05.2025, 10:56
@petrapetra64

Nicht zwangsläufig. Wenn eine Wohngemeinschaft ohne Beziehung besteht, wird die Freundin nicht angerechnet. Natürlich wäre die bessere Variante, eine eigene Wohnung zu besitzen.