Grundsicherung/Sozialhilfe?

3 Antworten

Wenn das Jobcenter nicht mehr zuständig ist und es dort durch ein Gutachten nachgewiesen wurde, dass er nicht drei Stunden täglich arbeiten kann, dann geht es zum Sozialamt. Dort nachweisen, dass man fürs Jobcenter raus fällt und dass ein Gutachten gemacht wurde. Die wimmeln gerne ab.

Wahrscheinlich dann erstmal Erwerbsminderungsrente beantragen.


monsterbree  13.05.2024, 12:11

Ich musste auch erstmal Bürgergeld beantragen, warte jetzt darauf, dass die mir nen Termin fürs Gutachten geben und wenn die dann bestätigen, dass man erwerbsgemindert oder -unfähig ist, sollte es zum Sozialamt geben. Bis das dort geklärt ist, sollte aber erstmal das Jobcenter zahlen.

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Mit einer Rente hat das nichts zu tun, gibt ja auch Menschen die gar keinen Anspruch auf eine Rente haben, aber entweder das Alter für die Altersrente erreicht haben, oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

Dann ist nicht mehr das Jobcenter, sondern das Sozialamt zuständig.

Wenn er also länger als 6 Monate nicht min. 3 oder mehr Stunden täglich arbeiten könnte, wäre das Sozialamt und nicht mehr das Jobcenter zuständig.

Antrag stellen und auf einen papierschriftlichen Bescheid warten, nur dann kann man auch entsprechend einen schriftlichen Widerspruch einlegen und hat die Begründung der Ablehnung schriftlich vorliegen.

Wenn er bereits selber beim Jobcenter ist also bereits 18+ Dann ist Korrekt bekommt er statt dem Bürgergeld die Grundsicherung, das ist das selbe Geld die selbe Menge, man kann aber Rente mit dazu bekommen auf die Grundsicherung.

Wenn allerdings aus irgendeinem Grund die Grundsicherung selber nichts macht ist erstmal das Jobcenter wieder in der Pflicht das ganze zu bezahlen.

Ebenso kann er noch das Kindergeld bekommen je nachdem.

Wohngeld wäre wieder was anderes an Leistung das hat gar nichts mitn Jobcenter zu tun, Wohngeld ist nicht dasselbe wie die Mietkostenübernahme.