Wohngeld beantragen aber zuviel auf Sparbuch

4 Antworten

Klar wenn Ihr verheiratet seit, werdet Ihr zusammen veranlagt. Löse Dein Konto auf und lege es auf eine andere Person Deines Vertrauens an. Wenn Ihr Kinder habt, auf den Namen des Kindes, da kommen die nicht ran.

Newa2005 
Fragesteller
 15.09.2009, 16:14

wirklich jetzt? Wenn ich ein Sparbuch eröffnen auf den Namen meines Sohnes und das Geld dorthin überweise da können die nichts machen? Können die es nicht hinterher feststellen das ich soviel Geld überwiesen habe???

ingridshaus  15.09.2009, 16:22
@Newa2005

Ich kann Dir jetzt nicht genau, wie viel Zeit dazwischen sein muß, werde mich aber gerne noch schlau machen, kann aber morgen früh werden.

ingridshaus  16.09.2009, 17:23
@ingridshaus

Habe mich schlau gemacht. Grundsätzlich geht es, dass Geld auf die Kinder zu übertragen, aber sie dürfen nicht volljährig sein und auf jeden Fall die Freistellung beachten. Meine Bänker konnten mir allerdings nicht genau sagen, wie viel Zeit zwischen der Umbuchung und dem Antrag liegen muß, ich würde es nicht innerhalb von 2-3 Tagen machen. Habe am Freitag einen Banktermin, wenn ich noch etwas Neues erfahre, gebe ich Bescheid.

Man kann auch das Konto auflösen und wenn jemand wissen möchte, wo das Geld ist, bis Du keine Rechenschaft schuldig, denn Du kannst mit Deinem Geld machen was Du willst.

Du kannst ja unabhängig mal bei Deiner Bank nachfragen. Die haben ja Schweigepflicht über solche Gespräche.

ingridshaus  18.09.2009, 16:24
@ingridshaus

Komme gerade von meiner Bank. Also grundsätzlich ist es möglich, dass Geld auf die Kinder zu übertragen. Der Prüfer bezüglich des Wohngeldes setzt dann einen Termin, ab dem er Euere Kontodaten haben möchte. Das Beste wäre, wenn Du beiden Kindern je Euro 5.000,00 auf eine Konto gibst und zwar bezüglich Altersversorung, da kommen die nicht ran. Wenn der Prüfer fragen sollte (falls er es überhaupt merkt), warum gerade jetzt, kannst Du antworten, dass es schon seit langem geplant war. Allerdings das Geld im Augenblick so anlegen, dass es vor dem 18. Lebensjahr der Kinder fällig, so dass Du noch die Hand drauf hast, denn wenn Dir etwas passieren sollte, geht alles automatisch an Deine Kinder.

Das Problem mit Deinem Mann ist Dein persönliches Problem. Wenn Du - aus welchen Gründen auch immer - der Meinung warst oder bist, daß Du Deinem Mann ein nicht unerhebliches Verögen verschweigen mußt, würde ich an Deiner Stelle über das Verhältnis zu Deinem Mann nachdenken, denn hier scheint ein Vertrauensverhältnis zumindest arg ramponiert zu sein. In KEINEM Fall würde ich so reagieren wie all die Leute vor mir "geraten" haben: Du kannst nicht einfach so mal schnell ein Sparkono auflösen und das Geld sonstwo verwahren. Die Wohngeldämter führen (automatisierte) Datenabgleiche auch mit Banken und anderen Stellen durch und Du erreichst mit diesen Ratschlägen im schlimmsten Fall, daß nicht nur dein Mann ganz plötzlich mitbekommt, daß Du ihm eine doch bedeutende Summe verschwiegen hast, sondern er als Antragsteller für das Wohngeld (also rechtlich als Haushaltsvorstand) eine Betrugshandlung vorgenommen hat, weil er dieses ihm ja nicht bekannte Vermögen (und Erlöse daraus) nicht im Antrag angegeben hat. lukoto hat als einziger in diesem Thread hier die richtige Antwort gegeben: Du mußt ehrlich sein und deinem Mann die Wahrheit sagen. Das Problem mit Deinem heimlichen Schatz wird dich sonst ewig verfolgen: Ratschläge wie die ingridshaus, einfach eine gewisse Zeit verstreichen zu lassen, bringen Dich nämlich nicht weiter. Überschreibst Du die 10.000 € einfach an Deinen Sohn oder irgendeinen Bekannten, handelt es sich rechtlich gesehen um eine Schenkung - und die ist für die jeweils letzten 10 Jahre durchaus relevant.

Was für beknackte Antworten! Warum geben soviele Leute eine antwort, obwohl sie vom Wohngeldgesetz keine Ahnung haben? Du kannst dein Geld behalten. Beim Wohngeld werden nur deine Zinseinnahmen als Einkommen berücksichtigt. Vermögen kann auch angerechnet werden, doch liegt die Freigrenze bei mehr als 60.000,00 EUR (Nds). Wenn du natürlich Zinseinkünfte hast, musst du dieses deinen Mann mitteilen, damit er dies beim Wohngeldantrag angeben kann.

Auch auf deins, daher schnell vorher abheben und anderweiterig verstecken.

Newa2005 
Fragesteller
 15.09.2009, 16:11

ja und wohin unterm Kopfkissen?

oder ein Sparbuch auf dem Namen des Kindes?

guerteltier  15.09.2009, 16:14
@Newa2005

Sichersten ist Kopfkissen, Sparbüchse. Alles andere können die nachprüfen.

Dani007  15.09.2009, 16:15
@Newa2005

Wenn die Kinder nicht mehr in deinem Haushalt leben dann ja. Aber es gibt auch einen bestimmten Selbstbehalt, was jeder ansparen kann. Google doch mal Wohngeld, evl. findest du ja was darüber.

guerteltier  15.09.2009, 16:27
@Dani007

Aber nicht 10.000 :)

Hoppel1961  15.09.2009, 17:30
@guerteltier

Was für sinnlose Antworten :-( Vielleicht sollte man einfach mal nichts sagen, wenn man keine Ahnung vom Wohngeld hat :-(((