Woher weiß man ob man Anspruch auf Wohngeld oder Grundsicherung hat?
Also ich kriege Erwerbsminderungsrente
5 Antworten
Wenn es um Grundsicherung nach dem SGB - Xll vom Sozialamt geht, wäre Wohngeld von der Wohngeldbehörde nicht vorrangig !
Um einen möglichen Anspruch auf Wohngeld zu haben, muss man außer Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum auch über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen.
Hast Du nicht noch Vermögen, mit dem Du das evtl.fehlende zuschussfähige Mindesteinkommen ausgleichen könntest, sieht es mit Wohngeld wahrscheinlich eher schlecht aus.
Man sollte soviel eigenes Einkommen haben, dass man seine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen kann und dann sollte man vom derzeitigen Regelbedarf für den Lebensunterhalt von 563 Euro min.noch um die 80 % etwa 450 Euro zur Verfügung haben.
Bei einer Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom von etwa 640 Euro solltest Du auf min.um die 1090 Euro kommen, da würden dir ja fast 200 Euro fehlen, wenn Du nur 901 Euro an Rente bekommst.
Ich würde es dennoch erst einmal mit Wohngeld versuchen, einen kostenlosen Rechner findest Du im Internet.
Aber da müsstest Du dann auch deinen Rundfunkbeitrag selber zahlen, bei Grundsicherung kannst Du eine Befreiung beim Rundfunkservice beantragen.
Auch müsstest Du beim Wohngeld eine evtl. BK - Nachzahlung selber übernehmen, bei der Grundsicherung würde diese im Regelfall auf schriftlichen formlosen Antrag übernommen.
Wenn ich mich nicht irre, könntest Du dann aber auch mit Wohngeld beim Sozialamt auf Antrag etwas bekommen, wenn Du im Monat der Fälligkeit der BK - Nachzahlung deinen Grundbedarf nicht mehr mit deinem anrechenbaren Einkommen decken könntest.
Bei einer Rente von 901 Euro würde diese bei Grundsicherung natürlich entsprechend der SGB - Xll Verordnungen mindernd auf deinen Bedarf angerechnet.
Lebst Du alleine, wäre dein Bedarf derzeit min. 563 Euro + angenommen 640 Euro für die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom = um die 1203 Euro pro Monat.
Dann sollte dein Anspruch derzeit bei min.um die 300 Euro bei der Grundsicherung liegen, wenn Du kein weiteres Einkommen hast.
Du könntest beim Amt anrufen/hingehen und fragen? Oder eben den Antrag stellen ... Wichtig auch: Geld gibt es frühestens ab dem Monat der Antragsstellung. Also nicht zu lange warten, noch im Mai den Antrag abgeben, wenn es Dir ernst ist ...
Im Zweifel einfach beantragen. Die Behörde wird sich dann schon melden.
Dadurch, daß man etwaige Ausprüche ausrechnet.
Du kannst die Voraussetzungen googeln oder bei den Behörden erfragen. Oder du verrätst die Höhe deines Einkommens und der Miete, dann kann dir sicherlich der ein oder andere einen Rat geben
Dann würde ich dir vorschlagen einen Antrag auf Wohngeld zu stellen, das wäre sowieso vorrangig zur Grundsicherung
Läuft auch schon seit Januar der Antrag. Hatte mich nur mal interessiert.
Wohngeld ist immer eine vorrangige Leistung gegenüber Grundsicherung und Bürgergeld. https://sozialgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/,Lde/1210828/?LISTPAGE=1210772
Das Bundessozialgericht ist da hinsichtlich der Grundsicherung anderer Auffassung.
Der verlinkte wohl nicht rechtskräftige untergerichtliche Beschluss im einstweiligen Rechtsschutz aus dem Jahr 2010 trifft auch keine Entscheidung in der Sache, sondern verneint lediglich die Eilbedürftigkeit.
901 Rente und um die 640€ Miete also das sind alles kosten drin