Wo Schildkröte als verstorben melden?

4 Antworten

Hallo,

so wie ich das sehe, gehen die Meldepflichten für solche geschützten Arten auf das Washingtoner Artenschutzabkommen zurück. In diesem geht es um den Handel mit bestimmten Arten, zu den T. graeca zählen dürfte. Dentsprechend ist der Erwerb, Verkauf, und dann auch der Tod. meldepflichtig, aber das betrifft den jeweiligen Erwerber oder Eigentümer. Da diese Schildkrötenart bei uns nicht wild vorkommt, müsste es wohl einen Eigentümer geben, dem si anscheinend entwichen ist. Es wäre also dessen Pflicht, den Verlust anzuzeigen. Du kannst es aber der Unteren Naturschutzbehörde mitteilen, dort sollte das Register geführt werden. Vielleicht passt die Nachricht ja zu einem "Vermisstenfall", der ihnen bereits vorliegt.

Hier geht es darum:

https://www.dght.de/leitfaden-artenschutz-teil-1-die-bundesartenschutzverordnung#:~:text=Meldeplicht%20%2F%20Nachweispflicht,der%20zust%C3%A4ndigen%20Beh%C3%B6rde%20melden%20m%C3%BCssen.

Das Tier ist bei deiner Naturschutzbehörde - wo es auch angemeldet sein muss - abzumelden und die gelbe Vermarktungsgenehmigung ist zurückzugeben.

Wenn du keine Papiere hast, lass es lieber, sonst gibt es noch nachträglich ein Bußgeldverfahren.

Woher ich das weiß:Hobby – Züchte seit ca. 30 Jahren verschiedene Landschildkrötenarten

Internetseite des Kreis Stuttgart aufrufen, entweder Veterinäramt oder Landschaftsbehörde. Zur Not beim Amt anrufen. Formulare kann man meistens runterladen.