WLAN in Mietwohnung

10 Antworten

kommt drauf an, wer dir den Anschluss zugesagt hat. Aber in der Regel ist das so, dass wenn du bei einem Versorger einen Vertrag ascbließt, und die Anschlussvorrausetzungen nicht gegeben sind, dann stellen die meisten Anbieter von sich aus ggf. Notlösungen wie 4g oder 5g Sprich mal mit deinem bevorzugten Anbieter.

Wenn der anschlusss dir zugesagt wurde kannst du die Miete kürzen, ja.

Wenn du das allerdings nicht Schriftlich hast wird ein Nachweis schwierig.

Gemietet wie gesehen. Wenn also der Anschluss von Anfang an nicht da war hast du Pech.

Aber in der heutigen Zeit gibt es mitlerweile auch gute Mobile Daten-Verträge mit unlimitet Volumen. Entweder mit extra LTE/5G Router oder Handy als Hotspot.


jort93  30.06.2025, 08:32
Gemietet wie gesehen

Schöner Spruch aber hat keine rechtliche basis... Man hat natürlich Anspruch auf eine mangelfreie Wohnung, auch wenn man die mangel nicht gesehen hat, und wenn etwas für Februar versprochen wurde muss es auch im Februar da sein...

berlina76  30.06.2025, 08:41
@jort93

Das das versprochen wurde, hab ich leider überlesen.

Dennoch, in der heutigen Zeit alleine lebend würde ich mir keinen Hausanschluss mehr zu legen und für Mobil und Festanschluss doppelt zahlen.

Ich würde mich nach nem vernünftigen bezalbaren Mobilen Vertrag um schauen und dann kann mir egal sein, ob und wann der VM die Kabel legt.

Nein, der Vermieter ist nicht für den Vertrag zuständig, außer er hat einen angeboten und verpachtet.

Ich würde mit dem Telekommunikationsanbieter sprechen, warum sich die Arbeiten verzögern. Womöglich stellen die dir einen Hotspot zur Verfügung


Jaridien  30.06.2025, 08:20

Der Vermieter bzw. Eigentümer ist aber für die Hausverkabelung zuständing. Ein Anbieter knn auch nicht ohne Zustimmung des Eigentümer einfach Kabel durch Haus legen.

bmke2012  30.06.2025, 08:25
@Jaridien
Ein Anbieter knn auch nicht ohne Zustimmung des Eigentümer einfach Kabel durch Haus legen.

Stimmt! Die Eigentümer können aber die Verlegung auf Antrag des Mieters auch nicht verweigen!

Jaridien  30.06.2025, 08:31
@bmke2012

Das stimmt auch, und deswegen wäre wohl auch eine Mietkürzung oder deren Androhung durchaus sinnvoll.

Der intenatanschluß hat somit einen ähnlichen Wert wie Strom- und Wasserversorgung. Und da wäre eine Mietkürzung auch angebracht, wenn diese Leistung vom Vermiete her nicht erbracht würde.

bmke2012  30.06.2025, 08:34
@Jaridien
.... deswegen wäre wohl auch eine Mietkürzung oder deren Androhung durchaus sinnvoll.

Aus der Fragestellung ersehe ich kein schuldhaftes Verhalten des Vermieters. Somit ist eine Mietkürzung nicht gerechtfertigt.

bmke2012  30.06.2025, 08:58
@Jaridien

Wie gesagt, aus der (unvollständigen) Fragestellung ist kein schuldhaftes Verhalten des Vermieters erkennbar.

Wenn ein Internetzugang Teil des Mietvertrages ist, ja.

Wenn nicht, ist es nicht Problem des Vermieters.

Dann musst du dich selber drum kümmern.