Wird die Polizei das Handy herausgeben, nachdem sie die Daten kopieren?
4 Antworten
Lässt sich so pauschal nicht sagen.
Bei einem Verfahren in meinem näherem Umfeld wurden Computer, Handy und alles einbehalten und nach Ende des Verfahrens nicht zurückgegeben.
Es wurde lediglich erlaubt, Kopien der Daten anzufertigen.
Bist du Täter oder Geschädigter? Wenn das Handy Tatmittel ist, kann es beim Prozeß auch eingezogen werden.
Dann ist es spätestens nach dem Prozeß wieder auszuhändigen. Wende dich doch direkt an die Staatsanwaltschaft.
Was ist denn die Straftat/Vorwurf? Wurde das Handy beschlagnahmt? Dann wurde ohnehin schon ein Gericht wegen der Fortsetzung der Beschlagnahme hinzugezogen.
Tatvorwurf Beleidigung per Email in zahlreichen Fällen.
Dann kannst du doch einfach gestehen, dass du die Mails verfasst hast. In diesem Fall wäre aber das Handy auch Tatmittel.
Was ist denn die Straftat/Vorwurf?
Beleidigung bei mindestens 10 Personen (wenn ich das so grob überschlage).
Worauf sie vermutlich noch stoßen werden: Betrug und dessen Versuche in diversen Fällen, Veruntreuung, Verleumdung, Identitätsdiebstahl.
Das reicht, um sämtliche Geräte bis zum Sanktnimmerleinstag einzuziehen.
Kann ich durch einstweilige Verfügung etwas machen?
Mach dich bitte nicht lächerlich.
Ab Montag müssen sie erst mal meinen Eilantrag prüfen. Und den darin enthaltenen Nachweisen auf weitere Straftaten nachgehen.
Das kann dauern...
Machst du doch immer so.
Und ich bin ja immerhin rechtmäßiger Bürger dieses Landes - ganz im Gegensatz zu dir.
Dieser Eingriff hat mir psychische Schaden bereitgestellt. Ich werde meinen Psychiater kontaktieren, um einen neuen Krankenhausaufenthalt zu vereinbaren.
Achmedchen,
du brauchst keinen Krankenhausaufenthalt.
Du bekommst einen Gratis-Heimflug zu deiner Mama nach Ägypten.
Das reicht.
Glaub mir es wird einen neuen Krankenhausaufenthalt vor Ende des Jahres geben.
Auf die zum Teil jahrealten Chatnachrichten waren die Ermittlungsbehörden im April nur durch Zufall gestoßen: Ihren Anfang nahm der gesamte Komplex bei Ermittlungen gegen einen 38-jährigen Beamten vom SEK Frankfurt, der in Rheinland-Pfalz wohnt. Dem Mann werden der Besitz und die Verbreitung sogenannter Kinderpornografie vorgeworfen. Bei der Auswertung der bei ihm beschlagnahmten Handys stießen die Ermittler:innen dann auf die rechten Chatgruppen, so dass die Ermittlungen sich auf weitere strafrechtliche Vorwürfe und letztlich auf 20 Beschuldigte ausweiteten.
Die Hinweise auf deine pädophilen Neigungen füllen einen ganzen Ordner.
Wenn das Handy Tatmittel ist/war kann es auch eingezogen und vernichtet werden - das wird sich im Prozess entscheiden.
Und wenn das Handy nur Nachweise hat? Also Geständnis dass man etwas getan hat. Mit dem HANDY selbst tat man das aber nicht.
wie gesagt, das entscheidet die Justiz ....
am Besten schon mal nach einem neuen Handy umschauen
Wieso? einige bekommen es schnell, wenn es nicht relevant ist.
wie gesagt die Entscheidung liegt bei der Justiz (!!!) zu deutsch Staatsanwaltschaft und/oder Gericht
nicht bei der Ermittlungsbehörde (Polizei), bei Dir oder bei uns
einfach abwarten ...
Kann ich durch einstweilige Verfügung etwas machen?
Nein
das ist ein strafrechtliches (!!!) Ermittlungsverfahren - das Handy ist Beweismittel und Du musst bis zur Entscheidung warten (!!!)
Die Zeit der Auswertung hängt davon ab, wie viele Dateien sich auf dem Handy befinden und ob die Auswertung sofort begonnen werden kann (hängt auch davon ab, ob die PIN herausgegeben wird). In der Regel dauert die Auswertung ca. 3 bis 4 Wochen. Wenn auf dem Handy keinerlei tatrelevanten Beweise, Nachrichten, Hinweise vorhanden sind, gibt die Polizei das Handy zurück. Wenn jedoch auf dem Handy Tatrelevantes gefunden wird, gibt es das Handy nicht zurück solange das Verfahren nicht beendet ist.
ja und?
Abwarten !!! steht doch da ....Du kannst noch hundertmal nachfragen ... WIR können es Dir nicht sagen
"einstweilige Verfügung" 🤣🤣🤣
Achmed, einen Flug nach Kairo kannst Du auch im Reisebüro ohne Handy buchen. Und für berufliche Zwecke brauchst Du das Ding ja nicht.
Ups: sehe gerade, dass ich eine fast identische Antwort geschrieben habe. Sorry, wirklich Zufall.
Und wenn das Handy nur Nachweise hat? Also Geständnis dass man etwas getan hat. Mit dem HANDY selbst tat man das aber nicht.