Wird die Gendersprache in Schulen in der Regel als Rechtschreibfehler gewertet?
Genau genommen müsste das nämlich der Fall sein.
Dazu gefunden habe ich bisher folgenden Erlass des Bildungsministeriums von Schleswig-Holstein. Dort heißt es:
Mit Erlass des Ministeriums für Bildung und Frauen vom 18. April 2006 ist im Zuge der Rechtschreibreform die Amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung in der Fassung von 2006 zur verbindlichen Grundlage für den Unterricht an allen Schulen geworden. Die gültige Fassung von Regeln ist im Internet unter www.rechtschreibrat.com zugänglich. Dort ist auch ein Wörterverzeichnis zu finden. Der Erlass vom 18. April 2006 hat weiterhin Gültigkeit. Vom amtlichen Regelwerk nicht abgedeckt sind daher nach wie vor Schreibweisen wie die folgenden:
- mit Genderstern (Asterisk): Schüler*innen
- mit Binnen-I (wortinterne Großschreibung): SchülerInnen
- mit Gender-Gap (Unterstrich; Doppelpunkt): Schüler_innen; Schüler:innen
- mit Schrägstrich ohne Ergänzungsstrich: Schüler/innen
Dies bedeutet, dass – wie bei anderen Verstößen gegen die Rechtschreibung auch – die Verwendung dieser Formen in schriftlichen Arbeiten von Schülerinnen und Schülern, in denen die Bewertung der Sprachrichtigkeit in die Leistungsbewertung eingeht, beim ersten Auftreten als Fehler markiert und anschließend als Folgefehler gekennzeichnet wird.
9 Antworten
Es gibt in Deutschland Rechtschreibregeln. Wer als Lehrer noch zusätzliche erfindet, macht sich strafbar.
Im Deutschunterricht sicherlich.
Allerdings hat das diese übermäßige Form der orthographischen Korrektheit in anderen Lernbereichen gar keine Relevanz.
Ganz im Gegenteil: Beispielsweise im Politikunterricht kann eine konkrete Nennung aller Beteiligten, statt nur der Männer, die Qualität einer Ausarbeitung steigern.
Ich persönlich halte es für richtig, das den jeweiligen Schüler*innen zu überlassen.
Dennoch sollte eine jeweilige Aufklärung stattfinden und auch die Schule selbst als Institution sollte sich nach der sinnvollsten Option richten.
Dass ein Gendern das tiefere Verständnis und den Abbau von Sexismus fördert, sollte allgemein bekannt sein.
Das ist zum Teil richtig.
Denn im Deutschunterricht dürfen beispielsweise auch Abkürzungen (usw. / ect. / z.B.) nicht verwendet werden, während diese in anderen Fächern gestattet sind.
Ähnlich ist das auch beim Gendern.
Die genannten Abkürzungen sind keine Rechtschreibfehler, das Gendern hingegen schon.
Das ist eine Frage der individuellen Interpretation.
Glücklicherweise missachten die meisten Schulen nicht die Wissenschaft und Logik, sondern unterstützen das Gendern.
Das ist eine Frage der individuellen Interpretation.
Nein. Die allgemeingültigen Rechtschreibregeln sind fest definiert, da gibt es keine "Interpretation". Es ist klar, was falsch und richtig ist. Siehe dazu auch den Erlass des Bildungsministeriums im Beschreibungsfeld der Frage. Dort wird das von staatlicher Seite auch so erklärt.
Falsch gendern sollte auf jeden Fall als Rechtschreibfehler gewertet werden. Aber ob das auch von allen Lehrern so gehandhabt wird wage ich zu bezweifeln.
Eigentlich nicht.
Es wäre wünschenswert, würde das so durchgesetzt und auch beibehalten.
Das stimmt nicht. Auch außerhalb des Deutschunterrichts bleiben Rechtschreibfehler weiterhin Rechtschreibfehler und können zum Punktabzug führen.