Wird deine Straftatenakte wenn du 18 Jahre alt bist zurückgesetzt?
Stellt euch vor, ein Jugendlicher, ca. 13 Jahre alt, ist kriminell. Er begeht Straftaten, darunter Diebstahl, Bankbetrug und hatte schon hier und dort ein paar Anzeigen wegen Körperverletzung. Wegen dieser Dinge ist er leider nach Polen zu einer Pflegefamilie gekommen. Dort hält er sich an Regeln, klaut nicht und ist anderen respektvoll gegenüber. Er wird hier wahrscheinlich bis 18 bleiben und seinen Schulabschluss sowie Führerschein machen. Er möchte gerne später zum Militär gehen, aber er ist sich unsicher, ob er das kann, weil er eben diese Straftaten begangen hat. Seine Gasteltern sagen, dass wenn er 18 Jahre alt ist, seine Straftatenakte zurückgesetzt wird. Stimmt das, oder hat das irgendwelche Folgen, wenn man als Jugendlicher kriminell war?
Vielen Dank für die Antworten im Voraus!
Nach welchem Recht? Nach polnischem Recht? Oder nach deutschem?
Nach deutschem
3 Antworten
Eine "Strafakte" gibt es hier in Deutschland nicht, jedenfalls nicht als zentrales Register.
Taten eines strafunmündigen Kindes können strafrechtlich nicht verfolgt werden und stehen daher in keinem zentralen Register.
Mein Standardtext zu dem Thema:
Im Führungszeugnis stehen grundsätzlich nur strafrechtliche Verurteilungen i.S.d. § 4 BZRG.
Jugendstrafrecht: Aufgenommen in das Führungszeugnis werden nach Jugendstrafrecht nur Jugendstrafen i.S.d. § 17 JGG, unter den Voraussetzungen des § 32 BZRG. Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel (z. B. Sozialstunden) haben grundsätzlich keinen Strafcharakter (§ 13 Abs. 3 JGG) und werden alleine nicht in ein Führungszeugnis aufgenommenen.
In diesen Fällen erfolgt lediglich ein Eintrag im Erziehungsregister (§ 60 BZRG), dort erhalten nur wenige, ausgewählte Behörden Einblick (§ 61 BZRG). Diese Einträge sind für die Karriere nur relevant, wenn du in sicherheitskritischen Bereichen arbeiten möchtest. Sofern du nicht in sicherheitsrelevanten Branchen (beim Staat) arbeiten willst, wird kein Arbeitgeber davon erfahren. Eintragungen im Erziehungsregister (nicht im Bundeszentralregister!) werden mit Vollendung des 24. Lebensjahres gelöscht (§ 63 Abs. 1 BZRG), sofern zu diesem Zeitpunkt keine Eintragungen im Bundeszentralregister bestehen (Abs. 2).
Laufende Verfahren werden nach § 492 StPO im zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister eingetragen. Einträge werden im Falle einer Eintragung in das Bundeszentralregister unverzüglich, im Falle einer Einstellung des Verfahrens zwei Jahre später gelöscht (§ 494 Abs. 2 StPO). Eine Löschung erfolgt jedoch erst, wenn alle Einträge im zsV bereit zur Löschung sind.
Eingestellte Verfahren nach Jugendstrafrecht werden außerdem im Erziehungsregister eingetragen, wenn die Einstellung auf den §§ 45 oder 47 oder § 3 Satz 1 JGG beruht (§ 60 Abs. 1 Nr. 6 und 7 BZRG).
Daten können weiterhin noch Jahre später in den internen Polizeisystemen vorliegen. Einheitliche Löschregeln sind mir hier nicht bekannt, oft werden verschieden Berichten zufolge Daten aus diesen Systemen erst nach Jahrzehnten oder gar nicht gelöscht. Die rechtliche Zulässigkeit dieser Praxis ist zu bezweifeln, in welchem Umfang dort mittlerweile seitens der zuständigen Behörden eingeschritten wurde, entzieht sich meiner Kenntnis.
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Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht von anderen (deutschsprachigen) Ländern.
Stellt euch vor, ein Jugendlicher, ca. 13 Jahre alt, ist kriminell.
Das entscheidende Alter ist 14, da man in Deutschland mit 14 strafmündig wird. Alles unter 14 kommt nicht in die Strafakte, weil keine Verurteilungen möglich sind.
Stimmt das, oder hat das irgendwelche Folgen, wenn man als Jugendlicher kriminell war?
Es hat Folgen, wenn man als Jugendlicher also mit 14 bis 17 Straftaten begeht. Bei Kindern also von 0 bis 13 ist das wegen der Schuldunfähigkeit anders.
wenn er 18 Jahre alt ist, seine Straftatenakte zurückgesetzt wird.
Warum??
Die Straftaten hat er ja begangen und die sind real. 'Es gibt keinen Grund die zu löschen. Willkommen im echten Leben