Wird das Briefgeheimnis im Schulunterricht ausgesetzt?
Mein Geographielehrer und meine Klasse (9.) hatten vor kurzem eine hitzige Diskussion darüber, ob der Lehrer den Briefe die im Unterricht hin und her gegeben werden den vom Lehrer vorgelesen werden dürfen, als ich ihm erläuterte, das doch dann eigentlich das Briefgeheimnis in Kraft treten würde. Darauf antwortete er dann das das doch als "Unterrichtsmaterialien" gelten würde und er als Lehrer damit machen könnte was er will. Deswegen frage ich mich ob das einfach nur dummes Gelaber ist oder ob im Unterricht evt. doch andere Regeln gelten
20 Antworten
Na, einen geschlossenen Brief darf der Lehrer natürlich nicht öffnen. Nur einziehen und am Ende der Stunde dem Besitzer zurück geben.
Ein gefalteter Zettel ist aber kein geschlossener Brief, sondern kann von jedem gelesen werden.
Laut vorlesen fällt aber auch in diesem Fall unter "Bloßstellung des Schülers". Was der Lehrer nicht darf.
Er darf den Umschlag nicht öffnen. Aber er darf ihn dir abnehmen und dir nach dem Unterricht zurück geben.
Das verfassungsmäßige Briefgeheimnis gilt für jede Kommunikation die von einem Absender an einen bestimmten Empfänger geht, also auch für Zettelchen im Unterricht. Strafbar wäre das lesen derselbigen aber nur, wenn sie auch verschlossen sind (also in einem Umschlag oder ähnlichem).
Allerdings kann das laute vorlesen persönlicher Nachrichten sehr leicht eine strafbare Verletzung der Fürsorgepflicht sein. Die Eltern eines Mitschülers zu meiner Schulzeit haben mal einen Lehrer angezeigt, weil er einen besonders persönlichen Brief vorgelesen hat (und der Schüler psychisch schweren Schaden dadurch genommen hat) und da gab es eine Verurteilung.
"Als Brief im Sinne des Art. 10 GG ist dabei jede schriftliche Mitteilung zwischen Absender und individuellem Empfänger zu verstehen."
Stimmt, nicht jede Kommunikation, nur jede schriftliche Kommunikation. Ansonsten ist meine Antwort ja genau damit konform.
Oha.
Unterrichtsmaterialien
Ist vermutlich Schwachsinn.
Was steht da also:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_10.html
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 10
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen
Die Frage ist nun, zählt der Zettel als Brief? Ich würde sagen nein. Das ist wie ein Postkarte. Wenn ihr das in einen Umschlag packt der versiegelt ist, dann würde ich die Sache kritischer sehen.
Abgesehen davon finde ich es erbärmlich die Zettel vorlesen zu müssen. Der Lehrer sollte doch wohl andere Mittel haben als eure Persönlichkeitsrechte zu verletzten.
Euch würde ich eher empfehlen eure Texte zu verschlüsseln. Lernt einen Code und wendet ihn an. Dann liest der nichts vor.
Gruß
Ich muss ergänzen, dass wohl auch das Zettelchen dem Briefgeheimnis unterliegt. Ebenso die Postkarte. Wusste ich gar nicht.
Ein Verstoss gegen das Briefgeheimnis ist hier so leicht möglich. Jedoch ist die leichtigkeit des Verstoßes gar nicht ausschlaggebend dafür ob es sich um einen Verstoß handelt oder nicht.
Der Lehrer darf die Zettel, genauer die enthaltene Nachricht, nicht mal ansehen.
Gruß
Und hier steht: https://de.wikipedia.org/wiki/Verletzung_des_Briefgeheimnisses
Dass die Postkarte doch wieder nicht zählt, weil sie nicht besonders gesichert ist.
Tja..... :D
Das Grundgesetz bindet nur die Staatsgewalten unmittelbar. im privaten Bereich stellt es keine Anspruchsgrundlage dar.
Das Briefgeheimnis wird mit § 202 StGB geschützt. Und darin ist eindeutig von verschlossenen Schriftstücken die Rede.
Habe ich ja schon geschrieben.
Tolles Vorbild ist der Lehrer allerdings nicht, ganz im Gegenteil.
Die Schüler können ihre "Post" natürlich sichern, wenn sie das für nötig halten. Öffnet der Lehrer diese "Post", dann dürfte die Sache etwas schwerwiegender sein. Auf der anderen Seite wird das niemand verfolgen. Wenn man aus ner Mücke nen Elefanten machen will, dann wäre das natürlich möglich.
Gruß
Nein darf er nicht, er darf ihn wegnehmen und wegschmeißen aber nicht lesen!
Nein, er darf ihn nicht wegschmeißen, er muss an nach dem Unterricht wieder aushändigen, wenn man es genau nimmt.
Da im Unterricht nicht Freizeit ist, kann es sich nur um Informationen zum Unterricht handeln, somit hat der Lehrer recht.
Dumm gefragt, aber wenn ich die Zettel dann in einen Umschlag packe, darf der Lehrer diese dann nicht mehr lesen?