Lehrerin liest WhatsApp Nachrichten laut vor?
Guten Tag,
bei uns in der Schule hat eine Lehrerin heute die Nachrichten einer Mitschülerin laut vorgelesen.
Es waren private Nachrichten zwischen ihrem Freund und ihr.
Hat die Lehrerin damit eine Straftat begangen ?
fsllen WhatsApp Nachrichten nicht auch das Gesetz des Briefgeheimnises oder eines ähnlichen ?
Bitte nicht mit sowas kommen wie ja im Unterricht muss das Handy eh aus sein oder sonstiges.
das ist nicht meine Frage
14 Antworten
Nein dürfen Lehrer nicht, ist Verletzung des Briefgeheimnisses und Demütigung des Schülers. Wird mit ein Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet.
Gruß
Moin!
Das absolut ist nicht erlaubt und das auch nicht erst seitdem es die DSGVO gibt, sondern bereits seit Jahren.
Ich denke, man sollte mit der Schulleitung sprechen und wenigstens eine Abmahnung, sowie eine offizielle Entschuldigung vor den gleichen Schülern fordern.
Ob man dann noch mehr rechtlich unternimmt und dafür z.B. auch zum Anwalt geht, sollte man sich jedoch etwas genauer überlegen. Denn zum einen wird derartiges üblicherweise länger dauern und quasi umständlich sein, aber auch garantiert das zumindest noch halbwegs normale Verhältnis extrem belasten, wenn nicht gar dauerhaft zerstören, was natürlich auch schöngeredete, negative Folgen in puncto Benotung etc haben kann.
Noch ein kleiner Tipp: guck Dir Mal diese Seite an. Da werden die rechtlichen Grundlagen von mehreren solcher Situationen erklärt:
https://www.focus.de/familie/schule/recht/wie-weit-duerfen-lehrer-gehen-schulrecht_id_1731770.html
wölfin
Die Lehrerin hätte kein Recht dazu. Solche Sachen fallen unter Briefgeheimnis. Ihr könnte deshalb Ärger drohen.
Ab zur Schulleitung mit den Eltern. Wenn nix passiert, Schulamt.
Grober Verstoß gegen div. Gesetze
Nein, das darf die Lehrerin nicht.
Dazu aus dem Sofatutor-Magazin: "Wenn Zettel oder Briefe durch den Klassenraum gereicht werden und den Unterricht stören, darf der Lehrer oder die Lehrerin diese einsammeln, muss sie jedoch am Ende der Stunde zurückgegeben. Die Nachrichten dürfen nicht gelesen werden, da hier das Briefgeheimnis verletzt wird. (...) Das Gleiche gilt für SMS, E-Mails und andere elektronische Nachrichten."