Zählt das zu Briefgeheimnis, wenn die Lehrerin ihn laut vorliest?

7 Antworten

Nein, das fällt nicht unter das Briefgeheimnis.

Asozial ist es trotzdem.

Unters Briefgeheimnis nicht.

Aber unter Bloßstellung, und das dürfen Lehrer ebenfalls nicht.

Unter das Briefgeheimnis sicher nicht. Es ist ja kein Brief und sie hat nichts aktiv unternommen, um in den Besitz des Zettel bekommen.

Hat sie denn gesagt, dass der Zettel von dir ist? Wenn nicht, dann hat sie den Zettel einer Unbekannten vorgelesen, der am Boden herum lag. Das ist strafrechtlich sicher unproblematisch.

SkaatyMai 
Fragesteller
 16.10.2020, 11:19

Sie hat gesagt das er von mir ist

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Hat die Lehrerin unbefugt

einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, [ge]öffnet oder
sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,

???

Quelle: §202 StGB

SkaatyMai 
Fragesteller
 16.10.2020, 11:19

Nein

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Ja, es ist eine Verletzung des Briefgeheimnisses, sie hätte den nicht mal selbst leise für sich lesen dürfen.

Quelle: Ab etwa 4:50

https://youtu.be/5OFn1dk131w

Panazee  16.10.2020, 11:24

Der Zettel lag ja am Boden herum und kein Schüler war anwesend. Die Lehrerin hat nichts aktiv unternommen um in den Besitz zu kommen.

Das sie ihn vorgelesen hat ist vielleicht strafrechtlich kritisch, vor allem mit Benennung der Schülerin, die ihn genommen hat.

Aber natürlich darf man einen Zettel lesen, der einfach so am Boden herum liegt.

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