Zählt das zu Briefgeheimnis, wenn die Lehrerin ihn laut vorliest?
Ich habe ein Zettel mit meinen Gedanken geschrieben und im Unterrichtszimmer verloren ausversehen, die Lehrerin hat ihn bekomme und gelesen. Es standen nicht schöne Dinge über sie drin, sie hat ihn laut vorgelesen, ohne das ich das nicht wollte, vor meiner Klasse. Darf sie das?(mir war es sehr unangenehm)
7 Antworten
Nein, das fällt nicht unter das Briefgeheimnis.
Asozial ist es trotzdem.
Unters Briefgeheimnis nicht.
Aber unter Bloßstellung, und das dürfen Lehrer ebenfalls nicht.
Unter das Briefgeheimnis sicher nicht. Es ist ja kein Brief und sie hat nichts aktiv unternommen, um in den Besitz des Zettel bekommen.
Hat sie denn gesagt, dass der Zettel von dir ist? Wenn nicht, dann hat sie den Zettel einer Unbekannten vorgelesen, der am Boden herum lag. Das ist strafrechtlich sicher unproblematisch.
Hat die Lehrerin unbefugt
einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, [ge]öffnet oder
sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,
???
Quelle: §202 StGB
Ja, es ist eine Verletzung des Briefgeheimnisses, sie hätte den nicht mal selbst leise für sich lesen dürfen.
Quelle: Ab etwa 4:50
Der Zettel lag ja am Boden herum und kein Schüler war anwesend. Die Lehrerin hat nichts aktiv unternommen um in den Besitz zu kommen.
Das sie ihn vorgelesen hat ist vielleicht strafrechtlich kritisch, vor allem mit Benennung der Schülerin, die ihn genommen hat.
Aber natürlich darf man einen Zettel lesen, der einfach so am Boden herum liegt.
Nein