Wird bei Auszahlung der Differzenz vom Beschaffungswert + Restwert noch was abgezogen bei Totalschaden?

3 Antworten

Die MwSt.- bekommst du nur erstattet, insofern du sie tatsächlich bezahlt hast. Also auch wenn du die Reparatur günstiger durchgeführt hast, bekommst du die MwSt aus deiner tatsächlichen Rechnung erstattet.

Kommt drauf an...

kannst du den Kauf eines Ersatzautos vorweisen, dann erfolgt die Auszahlung von der gegnerischen Versicherung ohne Abzug der MwSt.

Ansonsten Wiederbeschaffungswert abzgl. MwSt. und Restwert: (4200€ : 1,19) - 1200€ = 3530€ - 1200€ = 2330€ Auszahlbetrag.

Bei Eigenschaden (Vollkaskoschutz) evtl. noch abzgl. der SB!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 25-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen
siola55  07.03.2023, 10:47

PS: Sobald du dir ein Ersatzauto gekauft hast und die Rechnungs- sowie evtl. Kopie der Fahrzeugpapiere bei der gegnerischen Versicherung einreichst, wird dir auch noch die MwSt. erstattet!

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Kommt drauf an ob der WBW mit oder ohne MwSt. ausgewiesen ist.