Wimpern zuhause kriegt der Vermieter es mit?

6 Antworten

Ihr solltet die Erlaubnis des Vermieters vorab einholen. Kleingewerbe mit Kundenverkehr sind rechtliche Grenzfälle; es ist sicherer wenn er zustimmt als wenn er es hinterher herausfindet, denn dann darf er euch unter Umständen fristlos kündigen.

Cro36 
Fragesteller
 09.09.2020, 20:46

Trotz nix sagen, bekommen die es mit

Kündigung ist mir klar

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Lynneia  09.09.2020, 20:48
@Cro36

Ich wüsste nicht, wie er es nicht mitkriegen sollte. Es sei denn, ihr könnt garantieren, dass weder Kunden noch Nachbarn noch irgendwer sonst das mitkriegen und dem Vermieter melden.

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Cro36 
Fragesteller
 09.09.2020, 20:51
@Lynneia

Ob es bei den ganzen Papier Kram was sie auch alles ausfüllt Finanzamt usw.

Ob die Vermieter auch eine Meldung bekommen?

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Spione sind überall. Wenn es noch andere Bewohner im Haus gibt, erfährt er das sehr schnell. Noch dazu jetzt, zu Corona-Zeiten.

3 - 4 Kunden pro Woche ist nicht viel. Jeden Werktag einmal Besuch haben, ist genauso viel. Insofern tritt für die anderen Bewohner und für den Vermieter keine besondere Belastung ein. Sie sollte deshalb direkt mit ihm sprechen, ihm das erklären und sich dann auch dran halten. Dann wird er nichts dagegen haben.

Und: Keine Werbung am Haus oder an der Wohnung anbringen.

Wenn jemand den Verdacht hat, dass in eurer Wohnung ein Gewerbe angeübt wird, dann kann er beim Gewerbeamt für eine kleine Gebühr Auskunft bekommen. In manchen Städten kann man das sogar online ohne Kosten abfragen.

II. Erlaubnis für gewerbliche Nutzung der Mietwohnung

Bei Mietwohnung bedarf eine gewerbliche Nutzung grundsätzlich einer Erlaubnis, wenn die Arbeitstätigkeit in der Wohnung nicht im Mietvertrag erlaubt ist. Steht im Mietvertrag also nichts davon, dass auch berufliche und gewerbliche Tätigkeiten in der Mietwohnung (oder deren Keller, Garage etc.) ausgeübt werden dürfen, muss der Mieter grundsätzlich um Erlaubnis fragen.

Eine Ausnahme besteht nur in zwei Fällen:

  • Es handelt sich um eine Tätigkeit die vom Vermieter zu dulden ist, weil die gewerbliche Nutzung der Mietwohnung keine Außenwirkung hat.
  • Der Vermieter hat die gewerbliche Nutzung aus Gründen von Treu und Glauben zu gestatten
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Vermieterin
Cro36 
Fragesteller
 09.09.2020, 21:00

Meine Frage nicht verstanden?

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DaKaBo  09.09.2020, 21:28
@Cro36

Deine eigentliche Frage, ob der Vermieter das Kleingewerbe mitbekommt, kann dir wohl hier niemand beantworten. Woher soll GF euer Wohnumfeld kennen? Wohnt der Vermieter mit im Haus? Gibt es andere Mieter, die das unerlaubte Gewerbe melden könnten?

Der Antworter wollte dir klarmachen, über welches dünne Eis ihr geht, wenn deine Frau das Gewerbe mit Kundenbesuchen ohne Erlaubnis betreibt.

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Nein. Von der Gewerbeanmeldung erfährt der Vermieter nicht.

Vom Verkehr aber ganz sicher.