Wieviele Stunden muss der AG berechnen bei VZ im Falle Krankheit, Urlaub und Feiertag bei 40std Wo?
Hallo! Habe vor kurzen den Job gewechselt und habe sowas noch nicht erlebt! Ich arbeite 40 Stunden in der Woche und das an 5 Tagen im Einzelhandel und einen weiteren Tag habe ich frei. Somit habe ich 5 Werktage die ich arbeite. Unser Arbeitgeber berechnet jedoch für eine Woche Urlaub 6 Tage und dann zu je 6.4 Stunden pro Tag. Ich habe 30 Tage Urlaub für das gesamte Jahr. Und es sollen immer sechs Tage für eine Woche berechnet werden. Das bedeutet, wenn ich mir mal einen Tag Urlaub nehme, dann werden meine normal geleisteten 8 Stunden nicht abgegolten und ich mache Minusstunden, weil immer 6.4 Std. berechnet werden für den jeweiligen Tag. Genauso ist es bei Krankheit und Feiertagen! Somit bin ich gezwungen diese Stunden nachzuholen. Genauso ist es bei Feiertagen. Da komme ich auch nicht auf meine 40 Stunden, wenn z.B. der Feiertag in der Woche fällt. Was ist hierbei erlaubt, strafbar und was nicht? Meines Erachtens nach gilt der freie Tag nicht, weil er unbezahlt ist und es muss gewährleistet sein, dass wenn ich mal krank bin meine geplanten Stunden damit abgegolten sind und ich nicht noch im Nachhinein nacharbeiten muss.
2 Antworten
Wenn der Urlaub von 30 Tagen auf eine 6-Tage-Woche abgestellt ist, muss der ArbG diesen anteilig auf deine individuelle Arbeitszeit runter rechnen. Demnach hast du bei einer 5-Tage-Woche einen Urlaubsanspruch von 25 Tagen. Der einzelne Urlaubstag ist gem. § 11 BUrlG mit der durchschnittlichen tatsächlichen Arbeitszeit von (hier) 8 Stunden zu vergüten. Natürlich verhält es sich bei Krankheit und Feiertagen nach den Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes ebenso. Es gilt das Lohnausfallprinzip. Es dürfen keine Minusstunden entstehen. Fiktive Durchschnitte sind unzulässig.
Wenn die Urlaubstage im Vertrag in WERKTAGEN ausgeführt sind, brauchst Du für eine Urlaubswoche 6! Tage, wenn er in Arbeitstagen ausgewiesen ist 5 Tgae! Siehe Bundesurlaubsgesetz. Ob diese Stundenrechnung rechtens ist, bezweifle ich, wenn Du einen Arbeitsvertrag mit täglicher Arbeitszeit von Arbeiststunden und bei einer 5 Tagewoche 40 Arbeitsstunden hast. (Arbeistzeit wird grundsätzlich ohne Pausenzeiten gerechnet)
In der Logik ist die Aussage von Novos schon richtig!
Im Endeffekt kommt es sowieso auf das Gleiche hinaus!
Im Endeffekt kommt es sowieso auf das Gleiche hinaus!
Wie man unschwer an der Problematik aus der Fragestellung erkennen kann, kommt es eben nicht auf das Gleiche hinaus. Es besteht an einem ansonsten freien Tag kein Anspruch auf Urlaubsentgelt, also kann man auch keinen Urlaubstag berechnen. Kommentare und Rechtsprechung zum BUrlG beschreiben das erschöpfend.
Nö! Der Urlaubsanspruch in Werktagen besagt nur, dass sich der Anspruch auf eine 6-Tage-Woche bezieht. Wenn man aber nur 5 Tage arbeitet, kann man naturgemäß keine 6 Tage Urlaub nehmen. Das sieht auch das BUrlG so nicht vor.