Wieso sind Frauen im Verteidigungsfall nicht zum Kriegsdienst verpflichtet?

11 Antworten

Weil die Gesetzt uhr alt sind und nie angepasst wurden.

Ich bin z.B auch dafür, falls es zur Wehrpflicht kommt, dass sie für beide gilt. Frauen haben vielleicht sehr schlechte Chancen beim KSK, aber in der Bundeswehr kann auch eine Frau problemlos dienen.

Sollen dann die Kinder alle als Waisen aufwachsen, wenn Papa UND Mama an der Front sind?! Außerdem sind Frauen oft viel emotionaler als Männer, was viele Frauen wehruntauglich machen würde. Frauen sind von der Natur dafür ausgestattet, Leben zu GEBEN und nicht zu nehmen und das meine ich nicht (nur) körperlich.

Die einfache Antwort: Weil es im Grundgesetz steht.

Die tiefere Antwort: Bedenke bitte, das Grundgesetz stammt aus den späten vierziger/Anfang fünfziger Jahren. Damals war es mit der "Gleichberechtigung" noch nicht so weit her! Die Muttis und Papis des Grundgesetzes hatten fast alle noch den Kaiser gekannt! Die jungen Frauen einzuberufen, wäre damals undenkbar gewesen!

Das sähe heute sicherlich anders aus, aber selbst heute gibt es noch eine breite Diskussion. Die halte ich auch für nötig!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – schon eine Weile auf der Welt

Ist ein überaltetes Gesetz das verändert werden müsste da es zum Wiederspruch des Gleichbehandelns beider Geschlechter steht.

Besonders da sich heutzutage jeder Schlumpf als Schlumpfine umtragen lassen kann und manche sogar meinen das es 100derte weitere Geschlechter gibt.

Weil man diese für andere Dienste benötigt:

Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_12a.html

Woher ich das weiß:Hobby – Schütze / Waffensachkunde / WBK-Inhaber