Wie wäre da der normale Ablauf?

1 Antwort

Nein, wenn Dich ein sinnentleerter Besuch nur zum Zusammensein gravierende Nachteile kosten würde, z.B. dass Du wichtige Termine platzen lässt (Vorstellungsgespräch, Prüfung, Arzttermin, Wohnungsbesichtigung, Gerichtstermin), dann kann Dir niemand übel nehmen wenn Du nicht kommst. Ihr könnt Euch gegenseitig alle 1 bis 2 Jahre mal besuchen und dazwischen Kontakt halten, z.B. mit WhatsApp.