Wie viel Prozent muss ich beim Hausverkauf an Steuern bezahlen?

Pensioner61  20.04.2024, 13:54

War euer Haus vermietet, oder habt immer nur ihr selbst darin gewohnt.

Simon637 
Fragesteller
 20.04.2024, 13:58

Nur wir selbst

kegus  20.04.2024, 16:52

Bisher gehört das Haus Dir zu 100%. Wie kommt Dein Sohn dazu?

Simon637 
Fragesteller
 20.04.2024, 17:45

Es tut mir leid,wenn er das Haus verlässt**

3 Antworten

> wenn mein Sohn jetzt in 2 Jahren das Haus verkauft

Meinst Du wirklich verkauft? Dann wäre zu prüfen, wie Dein Sohn in den Besitz des Hauses gelangt ist.

Oder Tippfehler, Dein Sohn erwirbt das Haus käuflich von Dir? Dann bist Du in 2 Jahren aus dem Schneider, solltest nur sicherstellen, dass Dir nicht am Schluss ein oder zwei Tage zur Steuerfreiheit fehlen.

kegus  20.04.2024, 17:44

Die Frage habe ich mir auch gestellt bzgl. des Sohnes. Aber wenn sie es an den Sohn verkauft, dann ist das kein 23er, da ja ausschließliche Eigennutzung vorher. Es sei denn, es gab eine Einliegerwohnung oder 2. Wohnung, die der Sohn bereits eigenständig bewohnte und keinen Kindergeldanspruch mehr hatte. Dann wird es auch schon wieder schwierig.

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kegus  20.04.2024, 17:59
@kegus

Ok, die Frage ist gelöst. Es war ein Tippfehler, die jetzige Eigentümerin will selbst verkaufen.

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Wenn Du selbst das Haus verkaufst und bisher darin gewohnt hast, dann ist der Verkauf nicht nach § 23 EStG einkommensteuerpflichtig wegen § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG (Nutzung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken).

Wenn Du das Haus Deinem Sohn schenkst, dieser aber nicht darin wohnt, dann fällt der Verkauf durch ihn nur dann nicht unter § 23 EStG, wenn zwischen dem ursprünglichen Kauf durch Dich und Deinen Mann und dem Verkauf mehr als 10 Jahre liegen. Selbst wenn Dein Sohn Dich bis zum Verkauf unentgeltlich darin wohnen lässt, stellt dies keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken (durch Deinen Sohn) i. S. v. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG dar, vgl. BMF v. 05.10.2000, IV C 3-S 2256-263/00, BStBl. I 2000, 1383.

Nicht sicher bin ich mir bezüglich des "Ankaufs" und der Schenkung durch Deinen Vater. Diese sind kein Problem, wenn Du das Haus verkaufst. Aber wenn es Dein Sohn verkauft und eben die Eigennutzung nicht erfüllt ist, dann wären die 10 Jahre zumindest für die ursprünglich Deinem Mann gehörende Hälfte ggf. noch nicht verstrichen.

Je nach Wert der Immobilie würde bei einer Schenkung an den Sohn ggf. Schenkungsteuer anfallen.

Es empfiehlt sich, einen Steuerberater zu konsultieren.

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Update nach Korrektur des Sachverhalts durch die Fragestellerin:

Die Eigentümerin hat die Absicht selbst zu verkaufen, das Haus wird nicht zuvor an den Sohn übertragen.

Da zwischen Anschaffung und Erwerb ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde bzw. mindestens im Jahr der Veräußerung und in den beiden Jahren davor zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden wird, ist der Verkauf nicht nach § 23 EStG steuerpflichtig. Es fällt keine Einkommensteuer an.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.
weswegen mein Vater diese kaufte und mir schenkte.

Also das heißt, dein Vater hatte durch den Kauf erstmal Anschaffungskosten gehabt (durch den Kaufpreis).

Und durch seine Schenkung an dich bist du jetzt in dieser Rechtsstellung (Sein Anschaffungszeitpunkt und seine Anschaffungskosten sind dir zuzurechnen).

Der Verkauf ist nur unter folgenden Voraussetzungen zu besteuern:

  • Haltedauer zwischen Kauf und Verkauf weniger als 10 Jahre
  • Der Veräußerungsgewinn (Veräußerungspreis - Anschaffungskosten) daraus muss mind. 1.000€ im Jahr betragen
  • Das Haus darf zwischen Anschaffung und Veräußerung oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden Vorjahren nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden

Wenn das also zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde, dann sind die Voraussetzungen für eine Besteuerung nicht erfüllt.

Es fällt dann also keine Einkommensteuer an.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig
TomRichter  20.04.2024, 17:10

> Haltedauer zwischen Kauf und Verkauf mehr als 10 Jahre

Ersetze mehr durch weniger ;-)

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Giota210  20.04.2024, 17:13
@TomRichter

Danke für die Korrektur.

Ich hab daraus jetzt "mind." gemacht, weil ich die für den Fall aufgelistet habe, dass die Voraussetzungen vorliegen (ab 1.000€ wäre dann erfüllt). :)

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