wie sollte ich am besten Kündigen?

4 Antworten

Gibst Du die Ausbildung auf oder machst Du dann eine andere Ausbildung?

In diesem Fall kannst Du mit einer Frist von vier Wochen kündigen (§ 22 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz).

Möchtest Du die Ausbildung in einem anderen Betrieb weitermachen, solltest Du Dir einen neuen Betrieb suchen und Deinen jetzigen AG um einen Aufhebungsvertrag bitten, da Du umziehst. Den kann man zu jedem beliebigen Termin datieren. In solchen Fällen stimmen AG i.d.R. einem Aufhebungsvertrag zu


duzfgdchzcc 
Beitragsersteller
 07.01.2025, 07:33

nein ich möchte die ausbildungen nicht weiterführen

Hexle2  07.01.2025, 07:40
@duzfgdchzcc

Dann schreib die Kündigung mit der Frist von vier Wochen, z.B.:

"Sehr geehrte(r) ......

hiermit kündige ich meinen Ausbildungsvertrag fristgerecht nach § 22 Abs. 2 BBiG zum ........, da ich meine Ausbildung aufgebe.

Mit freundlichen Grüßen"

Wenn Du noch Urlaubsanspruch hast, beantrage den Resturlaub als Freizeitausgleich und bitte um ein Ausbildungszeugnis.

Gibst Du die Kündigung ab, fängt die Frist von vier Wochen einen Tag nachdem der AG sie bekommen hat an zu laufen. Schickst Du sie mit der Post, solltest Du bei der Fristberechnung die Postlaufzeit einbeziehen und den Brief per Einwurfeinschreiben schicken

duzfgdchzcc 
Beitragsersteller
 07.01.2025, 07:45
@Hexle2

Urlaubsanspruch dürfte ich jetzt ja noch haben? da ein neues jahr angefangen hat oder?

Hexle2  07.01.2025, 08:03
@duzfgdchzcc

Selbstverständlich hast Du Urlaubsanspruch.

Für jeden vollen Monat den Du dieses Jahr noch im Betrieb bist, bekommst Du 1/12 des vereinbarten Jahresurlaubs.

Wenn Du z.B. zum 28. Februar kündigst, sind das 1/12. Kündigst Du zu einem früheren Termin hast Du immer noch Anspruch auf 1/12.

DerCaveman  07.01.2025, 09:33
@Hexle2
Wenn Du z.B. zum 28. Februar kündigst, sind das 1/12.

Da hast du dich vertippt. Du meintest 2/12.

Hexle2  07.01.2025, 09:46
@DerCaveman
Da hast du dich vertippt. Du meintest 2/12.

Danke für's aufpassen, ja, ich habe mich vertippt🤦‍♀️

kannst du die Ausbildung an deinem neuen ort fortführen und welche ausbildung machst du wennn ich fragen darf?

Spreche Dich bitte mit Deinen Vorgesetzten und der Personalabteilung ab und frage nicht hier herum, wo niemand Deine persönlichen Verhältnisse kennt!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Technische Aus- und Weiterbildung

Ein Kündigungsgrund ist nicht erforderlich. Man kündigt schriftlich mit seiner Unterschrift.


DerCaveman  07.01.2025, 09:48

Bei der Kuendigung eines Ausbildungsverhaeltnisses nach Ablauf der Probezeit ist die Angabe des Kuendigungsgrundes im Kuendigungsschreiben sehr wohl erforderlich. Es gibt dann auch nur 2 zulaessige Gruende fuer eine ordentliche Kuendigug. Siehe dazu BBiG § 22. Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3.