Wie soll man bei der Vernehmung verhalten?
Hallo, ich habe eine Vernehmungsaufforderung bekommen und würde sowieso allein hingehen da ich derzeit keinen Anwalt leisten kann, obwohl viele davon abgeraten haben. Ich gehe davon aus, nach der Recherche im Internet, dass solche Ermittlungen wegen Kommentaren auf sozialen Plattformen folgen. Es ist aber schwierig, genau bei dieser Zeitangabe irgendwas zu finden, da ich mich nicht mehr erinnern kann oder nicht sicher bin, ob das wirklich wegen dem Kommentar sein soll, was ich vielleicht denke. Oder geht es überhaupt um einen Kommentar bei diesem Zeitpunkt oder auch amdere in anderem Zeotpunkt. Wenn ich hingehe, werden die mir sowieso keine genauen Angaben wegen der Vorladung machen? Oder wäre es zu schlimm, dass ich, statt einfach zu schweigen, sagen werde, dass ich mich nicht mehr erinnern kann? Soweit will ich dort nur vorstellen, aber keine weiteren Angaben machen, außer ohne Akteneinsicht. Werden die mir sehr viel Druck ausüben? Hat jemand schon Erfahrungen damit.
5 Antworten
Du bist als Beschuldigter nicht verpflichtet, auf polizeiliche Vorladung hin zu erscheinen. Dies wäre auch äußerst unklug. Dir ist dringlichst davon abzuraten, der Vernehmung Folge zu leisten.
Vor gewährter Akteneinsicht sollte man sich nicht zu der Sache einlassen, auch danach aber im Übrigen nicht persönlich bei der Polizei, sondern allenfalls schriftlich gegenüber der Staatsanwaltschaft.
Nicht persönlich erscheinen und Akteneinsicht beantragen solltest du in jedem Fall, auch die Konsultation eines Verteidigers wäre dir aber zu empfehlen. Du bist nicht verpflichtet, dich an einen RA zu wenden, gleichwohl ist ein Fachanwalt für Strafrecht natürlich stets ein geeigneter Ansprechpartner, wenn du sonst niemanden kennst und dessen Gebühren im Zweifel auch weniger schmerzlich, als eine etwaige Kriminalstrafe.
LG
Man geht hin und erklärt "ich bin unschuldig wie ein neugeborenes Kind. Mehr gibt es nicht zu sagen. Danke für das Gespräch".
Du solltest dir nen Anwalt besorgen und alles weitere über ihn regeln.
Bei Strafverfahren im Zusammenhang mit Äußerungsdelikten gibt es eine neue NGO namens FreeSpeechAid, die eventuell Hilfe leistet.
Du mußt da nicht hin und wenn Du doch gehst darfst Du dich in Schweigen hüllen. Alles was Du sagst kann dir auf die Füße fallen.
Du kannst machen was du willst. Du musst nicht hingehen. Kannst dies aber. Du musst dich nicht selbst belasten, kannst dies aber.
Wie gesagt, kann ich momentan nicht leisten und vom Amtsgericht wurde nicht genehmigt