Wie soll man anzeigen wegen Verleumdung wenn das Amt namen nicht raus gibt?

4 Antworten

Tut mir Leid dich zu enttäuschen. Aber so wie ich den Text deiner Frage verstanden habe, stellt das was die Person am Telefon gesagt hat nach § 187 STGB keine Verleumdung dar, sondern wenn überhaupt nur eine Beleidigung nach § 185 STGB dar . Aber du kannst die Anzeige wegen Beleidigung auch gegen unbekannt stellen.

Niemand hindert dich, eine Anzeige gegen Unbekannt zu stellen.

Allerdings erscheint es mir ziemlich fraglich, ob der Tatbestand der Verleumdung überhaupt gegeben ist. Nach meiner Einschätzung wird bestenfalls die Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse verneinen und dich auf den Privatklageweg verweisen.

Anzeige gegen Unbekannt, mit dem Hinweis, welches Amt die Daten hat.


Musterman5858 
Beitragsersteller
 02.06.2025, 18:49

Es gab schon mal solch ein Urteil jemand hat verklagt um Daten Herausgabe damit er sie Anzeige wegen Verleumdung wie in meinem Fall in die wege leiten kann ohne Erfolg siehe Urteil unter folgendem link

https://www.lda.brandenburg.de/media/lbm1.a.2628.de/VG_Duesseldorf_7_K_1821_01.pdf

wiki01  02.06.2025, 18:57
@Musterman5858

Du sollst nur anzeigen. Dann läuft das. Da verklagt niemand auf Herausgabe.

Musterman5858 
Beitragsersteller
 02.06.2025, 19:03
@wiki01

Dann habe ich das Urteil missverstanden , mache ich hoffe das die dan Daten rausgeben welche Person ob männlich oder weiblich dahinter steckt

Bei der Polizei gegen unbekannt. Der müssen sie es nennen.