Wie soll man anzeigen wegen Verleumdung wenn das Amt namen nicht raus gibt?
Das Gesundheitsamt Sozialpsychiatrische Dienst hat mir
am Telefon mitgeteilt , das ich gegenüber einer Person wirre Argumente hätte ,das nehme ich als Unterstellung ,
und ich weiß nicht wer der Person ist , auf nachfrage am telefon wurde nur mitgeteilt das es anonym ist , nichts ist anonym es wird geschwärzt und geheim gehalten davon gehe ich aus sowas ist kein Rechtstatt
wie soll man so eine Anzeige den wegen Verleumdung anzeigen wenn das Gesundheitsamt namen schwärzt ?
wenn gegen mich etwas vorgeworfen wird dan bitte ich namens Herausgabe .
4 Antworten
Tut mir Leid dich zu enttäuschen. Aber so wie ich den Text deiner Frage verstanden habe, stellt das was die Person am Telefon gesagt hat nach § 187 STGB keine Verleumdung dar, sondern wenn überhaupt nur eine Beleidigung nach § 185 STGB dar . Aber du kannst die Anzeige wegen Beleidigung auch gegen unbekannt stellen.
Niemand hindert dich, eine Anzeige gegen Unbekannt zu stellen.
Allerdings erscheint es mir ziemlich fraglich, ob der Tatbestand der Verleumdung überhaupt gegeben ist. Nach meiner Einschätzung wird bestenfalls die Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse verneinen und dich auf den Privatklageweg verweisen.
Anzeige gegen Unbekannt, mit dem Hinweis, welches Amt die Daten hat.
Du sollst nur anzeigen. Dann läuft das. Da verklagt niemand auf Herausgabe.
Dann habe ich das Urteil missverstanden , mache ich hoffe das die dan Daten rausgeben welche Person ob männlich oder weiblich dahinter steckt
Bei der Polizei gegen unbekannt. Der müssen sie es nennen.
Hier steht ein selbe Fall diese klagte dagegen und hat trotzdem keine Daten bekommen wer der Anzeige erstatter ist ?
viel mehr schwärzt das Gesundheitsamt. Die Daten von Anzeige erstatter , das darf doch nicht sein
https://www.lda.brandenburg.de/media/lbm1.a.2628.de/VG_Duesseldorf_7_K_1821_01.pdf
Es gab schon mal solch ein Urteil jemand hat verklagt um Daten Herausgabe damit er sie Anzeige wegen Verleumdung wie in meinem Fall in die wege leiten kann ohne Erfolg siehe Urteil unter folgendem link
https://www.lda.brandenburg.de/media/lbm1.a.2628.de/VG_Duesseldorf_7_K_1821_01.pdf