Wie sieht die Rechtslage bei Privatpersonen aus, die kein Geld vom Jobcenter beziehen?
Hallo Liebe Community,
ich hab mal eine Frage zum Jobcenter bzw zu den Rechten, die man als Privatperson hat, wenn man von dieser Institution kein Geld bezieht. Folgendes Szenario:
Also ich habe mit meiner Ex Partnerin Kinder (Sie und ich stehen im sehr guten Verhältnis), wohnen auch nicht zusammen und waren nie Verheiratet. Bei den Unterhaltszahlungen wurde zwischen uns Vereinbart dass ich nur einen Betrag X zahle und anstatt Erhöhungen wenn die dann anstehen, dann dafür Sportunterrichte/Vereine oder was dann so kommt. Natürlich weiß ich/wir, dass es im Gesetz anders Geregelt ist aber so ist/war es für uns am besten.
Jetzt ist es so, dass meine Ex Partnerin, für einen Zeitraum von einem halben Jahr Leistungen vom Jobcenter aufgrund eines Jobwechsels bezogen hat. Ich hingegen habe noch nie die Hilfe in Anspruch nehmen müssen. Ich würde daraufhin angeschrieben, ich soll alles von mir Preisgeben. Sämtliche Privatangaben sowie auch wirtschaftliche Verhältnisse. Ähnlich wie bei einer Eidesstattlichen Versicherung. Natürlich habe ich das verweigert und so tauchte iwann später eine Mahnung mit der Drohung einer Zwangsvollstreckung auf, in der Stand, dass ich die Rückzahlung von nicht geleisteten Unterhaltszahlungen von 2000€ an das Jobcenter zahlen soll. Unterhalt wurde natürlich immer gezahlt nur nicht die volle Summe in der Gegenseitigen Absprache. Selbst meine Ex Freundin hat versucht da was zu bewirken, aber ohne Erfolg. Es ergab sich dass das Jobcenter Infos über meinen Arbeitgeber gezogen hat und somit ausgerechnet hat dass keine Komplette Summe über dieses halbe Jahr gezahlt wurde, was diese nun bei mir einfordern. Ich habe dann mit verschiedenen Abteilungen beim Jobcenter telefoniert und auch auf Rechtswirksamkeit prüfen lassen. Ich habe daraufhin vorgeschlagen (im schreiben stand ich soll mich melden wenn die Summe nicht auf einmal beglichen werden kann), den Betrag auf 4 mal abzubezahlen. Jetzt bekomme ich Post, dass jetzt erst mal geprüft werden muss ob man mir eine Ratenzahlung genehmigt und ich muss wieder alles angeben Von Kontoauszügen über Private Verhältnisse. Natürlich steht dort dass Angaben, bis auf die Auszüge, Freiwillig sind, aber für einen Positiven Bescheid alle Angaben gemacht werden müssen(nicht O-Ton).
Wie soll ich jetzt am besten Vorgehen? Klar, möchte ich dass es schnell rum ist aber es kann ja nicht sein, dass man mit sagt "wenn's nicht auf einmal geht machen wir ne Ratenzahlung, nur mail schreiben". Dann komme ich auf die zu, mach einen Zahlungsplan, hohe Raten damit es schnell weg ist, und dann wird mir gesagt...."ziehen sie erstmal blank dann gucken wir mal und wenn nicht komplett, ist nicht sicher ob wir's machen und behalten uns vor sie komplette Summe auf einmal zu verlangen".
Bin da ein bisschen Ratlos. Vielleicht kennt sich jemand da gut aus oder ist da bei den Gesetzen gerade im Bezug aufs SGB sehr fit.
Danke!!!
10 Antworten
Ich verstehe das Problem nicht!
Sie hat soziale Leistungen bezogen und du kannst nicht einfach aus der Verpflichtung entlassen werden, weil ihr privat was anderes regelt.
Natürlich wird geprüft, ob eine Unterhaltsverpflichtung deinerseits erfüllt wurde. Und da du keine Angaben meinst machen zu müssen, wird es eben angenommen und das Geld gefordert.
Denn warum sollte der Steuerzahler zahlen, wenn es einen Unterhaltspflichtigen gibt?
Wie du ja selbst schreibst, könnt ihr intern regeln was ihr lustig seid, solange keine sozialen Leistungen fließen!
Und wenn du eine Ratenrückzahlung wünschst, dann wird natürlich auch geprüft, ob man es gewähren sollte. Aber dazu benötigt man eben entsprechende Unterlagen. Es liegt ja an dir dort mitzuwirken oder nicht. Man ist nicht verpflichtet dir entgegen zu kommen!
Also um was geht es dir denn da nun?
Zumal es dir ja auch frei steht nach dem Bescheid Widerspruch einzulegen. Aber was man eben benötigt, sind deine kompletten Unterlagen um entscheiden zu können!
Es wäre also nicht ratsam sich dem zu verweigern, wenn du eine Ratenzahlung wünschst.
Wenn deine Ex Freundin Sozialleistungen bezieht, dann auch für das Kind. Unterhaltszahlungen werden bei dem Satz aber angerechnet und du bist verpflichtet den vollen Satz zu zahlen, um die Last auf den Steuerzahler zu verringern. Das ist geltendes Gesetz, an dem nicht zu rütteln ist.
Ratenzahlung kann genehmigt werden, muss aber halt nicht. Da wird halt auch die Bonität geprüft, wenn du beispielsweise 2000 € monatlich über hast rechnerisch und Summe 2000 € offen sind, wird halt ne Ratenzahlung verwehrt. Das Angebot bezieht sich ja spezifisch auf ein "wenn nicht machbar" und nicht "wenn nicht gewollt"
Aber ist es denn Rechtens mir zu schreiben, dass wenn die Freiwilligen Angaben (sich Angaben die nichts mir dem Sachverhalt zutun haben), nicht gänzlich ausgefüllt wurden, mir das mit den Raten eher verwehrt wird, als wenn ich's ausfülle? Schließlich sind es dich Freiwillige Angaben und warum interessiert es wer alles bei mir wohnt zb. Und in was für Verhältnisse diese leben?
ihr seid nicht verheiratet (?) und wohnt nicht zusammen, du bist damit nicht teil der Bedarfsgemeinschaft. Der übliche weg bei falschen Bescheiden -> widerspruch (fristen beachten!) und ggf. klage vor dem Verwaltungsgericht.
das Kind hat aber keine einnahmen. Die Expartnerin und die kinder waren Teil, nicht der Fragesteller.
Glaube du verstehst mich nicht. Dem Kind stehen ein geringerer Sozialleistungssatz zu wenn Unterhalt gezahlt wird. Das Kind hat in der Zeit aber rechnerisch den vollen Satz erhalten.
Hier wurde der Unterhalt aber nicht ordnungsgemäß gezahlt, also ist die Differenz, die das Jobcenter unnötigerweise ausgelegt hat, zurückzuzahlen. Und eingefordert wird das natürlich vom Unterhaltspflichtigen
Und der Fragesteller ist seiner Unterhaltspflicht nicht in vollem Umfang nachgekommen...
ok, jetzt habe ich es. Aber das müsste durch die ex Partnerin eingefordert werden, nicht über das Jobcenter. Der Bescheid ist IMHO falsch.
Sprich es ist eine zivilrechtliche forderung erstmal. Und ob das Jobcenter die Partnerin verpflichten kann zu klagen... k.a.
Das Jobcenter hat den Unterhalt vorgeschossen. Und fordert ihn jetzt natürlich vom Unterhalts-Pflichtigen zurück - nicht vom Empfänger. Das ist immer so.
Nein, weil die Ex Partnerin nachweislich nicht den höheren Unterhalt erhalten hat und entsprechend keine Schulden gemacht hat ;) D.h. sie ist nicht in der Pflicht zur Rückzahlung. De fakto hat das Jobcenter hier Unterhalt vorgestreckt (wie das Jugendamt dies auch macht), und der Schuldner ist der Unterhaltspflichtige
puh... ich weiß nicht ob das jobcenter rechtlich unterhalt vorstrecken kann, wenn hätte das übers jugendamt laufen müssen IMHO. Genauso wie die Frage ob das Jobcenter verpflichten kann den Ex zu Verklagen zur not. Aber das wäre wirklich ne sache für nen Fachanwalt.
Genau. Aber dadurch, dass das Jobcenter wohl wissen wollte über welche Einkünfte meine Ex Freundin verfügt und der Unterhalt dazu zählt wurde ich angeschrieben. Es wurde belegt das Unterhalt immer gezahlt wurde, nur nicht die volle Summe (was ja abgesprochen war) nun will sich das Jobcenter das fehlende bei mir einklagen. Das Geld geht dann in den Besitz des Jobcenters über, NICHT zu meiner Ex. Würde es zu meiner Ex gehen, wäre das alles nicht so das Problem.
nur nicht die volle Summe
Und damit hat deine Ex auf einen Teil des Unterhalts für das Kind verzichtet, was rein rechtlich nicht möglich ist.
Das Geld ist bereits bei deiner Ex: sie hat Unterhaltsvorschuss bekommen. Den holt sich das Jobcenter nun von dir als Unterhaltspflichtigem zurück.
Es gibt Leute, die sich da sehr gut auskennen, die nennen sich Rechtsanwälte. Klar, die kosten Geld, aber so wie ihr das im Moment praktiziert, läuft das in Deutschland nunmal nicht. Welche Beweise gibt es denn für die Telefonate? Schon mal etwas von der Schriftform gehört?
Schon mal mit einem Anwalt für Sozialrecht gesprochen? Der ist der Experte, wir nicht!
Das Kind ist aber Teil der Bedarfsgemeinschaft, das ist das Thema hier