Wie online Armbänder verkaufen?

9 Antworten

dawanda wäre eine Website, bei der man selbst gefertigten Schmuck verkaufen kann.

ABER: Du musst für diese Verkäufe Umsatzsteuer abführen, wenn Du über eine solche Website verkaufst. Entweder meldest Du ein Gewerbe an (kostet aber im Vorfeld ein bisschen was) oder du machst Dich der Steuerhinterziehung schuldig. Und bei den "Kleinen" kennt unser Staat keine Gnade :-( Irgendeinen Denunzianten gibt es immer. 

Wenn Du es mit Gewerbe machst, wie wäre es mit einer eigenen Website mit eigenem Shop? Z.B. über jimdo

Irgendwie wird mit großen Kanonen geschossen ... Du hast ja nur die Wahl zwischen Freiberuf und Gewerbe. Freiberuflich wärst du dann tätig, wenn deine Produkte vorwiegend als künstlerisch einzustufen wären, als Idee: persönliche Einzelanfertigungen, die weit über das hinausgehen, was in Makramee Büchern steht. Das würde ich dir aber nicht empfehlen, denn ob das so ist, stellt das Finanzamt im schlechten Falle erst im Nachherein fest.

Blieb nur noch eine gewerbliche Tätigkeit. Um eine Anmeldung kommst du nicht herum, die Kosten belaufen sich auf irgendwo um 30 Euro. Ab dann bist du gewerblich tätig.

Beim Fragebogen des Finanzamtes kannst du dann zur Besteuerung nach der Kleinunternehmerregelung optieren, das ist hier http://www.existenzgruender.de/DE/Weg-in-die-Selbstaendigkeit/Gruendungswissen/Steuern/Kleinunternehmerregelung/inhalt.html recht gut erklärt.

Deine gewinne werden mit einer simplen EÜR Einnahme/Überschussrechnung errechnet. Ein einfache Tabelle, in der du die Einnahmen den Ausgaben gegenüberstellst.

Bis zu einem Jahresumsatz von 17500 Euro (ist oben ausführlicher erklärt) brauchst du keine Umsatzsteuer auf der Rechnung auszuweisen, kannst aber auch keine Vorsteuer (für deine Wareneinkäufe) geltend machen. Das ist typisch für Dienstleister, die wenig Umsätze aus Waren generieren. So schätze ich dich ein, die Materialien sind günstig und du möchtest deine Zeit nutzen, um einem Hobby nachzugehen und ein wenig Geld nebenbei zu verdienen. Wir haben einen Studenten beschäftigt, der nebenbei programmiert und genau diese Regelung gewünscht hat und auch so seine Rechnungen an uns schreibt. So what?

Ob Portale mit solchen Dingen klarkommen, steht auf einem anderen Blatt, das mit der Rechnung ohne Steuern kennen manche gar nicht.

Die Gewinne musst du natürlich in deiner jährlichen Steuerklärung angeben, die werden besteuert.

Was die große Keule der Preiskalkulation angeht, da sehe ich weniger Probleme. Die Materialien sind doch aus meiner Kenntnis günstig und das, was du einsetzt, ist deine freie Zeit und das Risiko, keine Kunden zu finden, die dir deinen gewünschten Preis bezahlen. Mehr sehe ich da einfach nicht an Problemen.

Solange du keine volle Existenz damit bestreiten musst, ist das völlig okay.

Eigene Webseite - Ansonsten ist natürlich sowas immer mit Gebühren bzw Provision verbunden. 

Die Seiten wollen ja auch Geld verdienen. 

Etsy / Amazon Handmade, Fulfillment by Amazon.

Hallo,

melde ein Kleingewerbe an. Das ist unkompliziert und wird nur als GV-Rechnung (Einnahmen - Ausgaben = Gewinn) bei der normalen Steuerklärung mit angegeben. Hat den Vorteil, dass du dich nicht mit der Mehwertsteuer rumschlagen musst.

Zu deiner Frage:

- Ebay-Kleinanzeigen sowie alle anderen kostenlosen Kleinanzeigenportale. (Diese gibt es auch oft speziell von deiner Stadt, online)

- Ausserdem, eine eigene Seite bei Facebook ist ebenfalls kostenlos.

- Dann gibt es noch den Ebay-Konkurenten: Hood.de
Der ist weitestgehend kostenlos, leider aber auch seeehr viel weniger Käufer.

Vergiss aber nicht, sobald du ein Gewerbe hast, musst du auch auf allen Internetseiten und Portalen bei denen du deine Ware anbietest, sowas wie ein Impressum eintragen. Sonst drohen Abmahnungen und Strafen, wenns blöd läuft.

fitgirl01 
Fragesteller
 23.08.2016, 14:30

d.h. wenn ich beispielsweise bei Willhaben reinstelle, dass ich auf Wunsch verschiedene Bänder anfertigen kann, ist das total legal und ich muss kein Gewerbe anmelden?

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Solrak  23.08.2016, 14:36
@fitgirl01

Doch, sobald du damit Gewinn erzielen willst, ist es leider notwendig, ein Gewerbe anzumelden.

Aber als Kleingewerbe, hast du den Gewerbeschein und musst dich nicht mit Bilanzen, Mehrwertsteuer und Buchhaltung rumschlagen.

"Kleinstunternehmer mit Betriebseinnahmen unter 17.500 Euro jährlich können Ihren Gewinn (Einnahmen abzüglich Ausgaben) formlos ermitteln und einreichen. Dafür reicht zum Beispiel eine tabellarische Aufstellung, die Sie z.B. per Excel erstellen."

https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/fa-unterschied-zw-einkuenften-aus-gewerbebetrieb-und-aus-selbststaendiger-arbeit/

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