Wie oft lehnen die Amtsgerichte Beweisanträge?
Jemand sagte mir : Der Beweisantrag wird zurückgewiesen und damit ist die Sache durch,weil die Sache schon anderwärtig erwiesen ist.
Der Beweisantrag dient aber dazu, diese Beweise zu erschüttern.
Ein Beweisantrag dient gemäß § 244 Abs. 3 StPO der weiteren Sachverhaltsaufklärung und kann insbesondere auch darauf gerichtet sein, die bisherige Beweiswürdigung zu erschüttern oder Zweifel an der Richtigkeit der bisherigen Feststellungen zu begründen.
Gerade dann, wenn ein Beweisantrag substantiiert eine ernstzunehmende Möglichkeit aufzeigt, dass der bislang angenommene Sachverhalt falsch sein könnte.
3 Antworten
Kann ich mir nicht vorstellen. Kannst du den Beschluss etc. hochladen?
Fast sämtliche Beweise (auch illegale Aufnahmen) müssen gewürdigt werden.
Eine Ablehnung eines Beweisantrages muss extrem gut begründet werden und darf nicht abgelehnt werden, nur weil das Gericht die vorliegenden Belastungsbeweise für ausreichend hält.
Da muss es einen anderen Grund geben?
Aber jemand sagte mir das lediglich
Nein, „weil die Sache schon anderwärtig erwiesen ist“, waren nicht meine Worte – außer du hast rein zufällig von jemand anderem eine Antwort bekommen, die aus dem exakt selben ersten Teilsatz besteht... Bitte hör auf, Aussagen aus ihrem Kontext zu reißen.
Warum dein Vorbringen unbegründet ist und deine Beweisanträge – die im Übrigen dein Pflichtverteidiger zu stellen hat und nicht du – vermutlich abgelehnt werden würden, hatten wir hier bereits unzählige Male besprochen. Aber das scheint ja offenbar bei dir nicht anzukommen...
Da deine Beweisanträge mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit kompletter Unsinn sind, werden sie abgewiesen.
Sie lehnen sie immer dann ab, wenn sie sinnfrei sind. Wie in diesem Fall.
Das schreibst du doch selber.
weil die Sache schon anderwärtig erwiesen ist
Also ist es sinnfrei, da noch etwas beibringen zu wollen. Die Fakten stehen unumstößlich fest.
Fast sämtliche Beweise (auch illegale Aufnahmen) müssen gewürdigt werden.
Eine Ablehnung eines Beweisantrages muss extrem gut begründet werden und darf nicht abgelehnt werden, nur weil das Gericht die vorliegenden Belastungsbeweise für ausreichend hält.
Es hält sie nicht für ausreichend. Der Sachverhalt ist rechtssicher geklärt. Das ist etwas vollkommen anderes.
Wie kannst du wissen, ob es rechtssicher ist.
So denke ich auch! Aber jemand sagte mir das lediglich.