Wie melde ich ein neues Auto an?

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und wie bekomm ich das Kfz vom Verkäufer weg?

Wenn es noch angemeldet ist, kannst du damit nach Hause fahren. Wenn es abgemeldet ist, brauchst du zuerst deine Kennzeichen.

Wenn der Standort weiter entfernt ist, kannst du dir aber auch Kurzzeitkennzeichen holen, die 5 Tage lang gelten und das Auto damit navch Hause fahren.

Wie melde ich ein neues Auto an?

1) Du brauchst die nötigen Papiere: Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), gültiger TÜV-Bericht,. In seltenen Fällen wollen die auch den Kaufvertrag sehen.

Falls es noch angemeldet ist, benötigst du auch die alten Schilder und die Zulassungsbescheinigung Teil 1(Fahrzeugschein)

2) dann besorgst du dir eine eVB, eine elektronische Versicherungsbestätitigung. Da machst du am besten bei der Versicherung, bei der du das Auto auch versichern willst, weil das am günstigsten kommt.

Die eVB kannst du auch online und schon vor dem Kauf holen. Dann kriegst du nur eine Nummer, die der Zulassungsstelle reicht.

3) Du brauchst deine Kontodaten, denn du musst für die Steuer ein SEPA-Lastschriftmandat ausfüllen.

4) Wenn du alles hats, gehst du zur Zulassengsstelle und ziehst eine Nummer. Wenn die ausgerufen wird, gehst du zum Schalter und legst alle Papiere vor. Die geben die dann deine Kenzeichennummer, sofern du kein Wunschkennzeichen genannt oder reseviert hast (auf der HP der Zulassungsstelle).

5) Damit gehst du zum Schilderdrucker und lässt dir die Schilder drucken.

6) Dann zurück zur Zulassungsstelle und Schilder abgeben. Dann musst du an der Ausgabe warten, bis die Schilder gestempelt und der neue Fahrzeugschein gedruckt ist. Wenn das fertig ist, wirst du aufgerufen und kannst alles abholen...fertig.

7) Dann kannst du das Auto abholen. In den nächsten Tagen solltest du dann zur Versicherung und den endgültigen Vertrag abschließen.

Du brauchst die Fahrzeugpapiere (Teil 1 und 2), sowie gültige HU/AU Dokumente und Nachweis über eine Versicherung.

Wenn der Wagen vom Verkäufer noch angemeldet ist, brauchst du auch noch die Nummernschilder. In dem Fall kannst du den Wagen auch ohne weiteres aus eigener Kraft überführen (denn er ist ja noch zugelassen).

Ist der Wagen abgemeldet, kannst du unter bestimmten Umständen auch ohne Zulassung damit fahren. Und zwar für den direkten Weg zur Prüfanstalt (TÜV, DEKRA, etc.) und direkten Weg zur Zulassungsstelle zur Anmeldung. Geht aber nicht quer durch Deutschland, sondern nur innerhalb deines Zulassungsbezirkes bzw. zei benachbarten Zulassungsbezirken.

Andernfalls braucht es ein Kurzzeitkennzeichen zu Überführung oder du meldest den Wagen erst an und kannst nach anbringen deiner Kennzeichen dann auch damit fahren.

Auf der Homepage deiner Zulassungsstelle dürfte es auch diverse Informationen dazu geben.

Du rufst bei der Versicherung an und fragst nach einer eVb.

Dann gehst du mit dem Fahrzeugschein und Brief und evtl dem Hu Bericht zur Zulassungsstelle.

Wie du das Auto vom VK weg bekommst, hängt vom Standort und dem VK ab.

Steht es weit weg von zu Hause lohnt es sich auf der Zulassungsstelle vor Ort 5 Tageskennzeichen zu holen. Dazu muss das Auto aber über eine Gültige HU verfügen. Ebenso bei der Anmeldung.

Steht das Auto in deiner Nähe, kannst du zu einer Zulassungsstelle in deinem Landkreis gehen und das Auto anmelden. Dann mit deinen Kennzeichen zum Auto und du kannst heimfahren. Dazu muss das Auto vom VK aber abgemeldet worden sein.

Ist das Auto noch zugelassen und es dir und dem VK egal, kannst du auch eine Halterumschreibung vornehmen. Dann behältst du das alte Kennzeichen. Das ist wie eine normale anmeldung. Du brauchst die eVb und die Papiere.

Möglichkeit nummer 2 aber eher selten. Das Auto ist auf den Vk angemeldet und du fährst mit seiner Zulassung nach Hause. Dann machst du eine der oben genannten Varianten.

Als erstes musst du zur Versicherung und dir dort eine sogenannte EVB Nummer geben lassen. Mit der Nummer und den KFZ Papieren musst du zum Straßenverkehrsamt und kannst dort das Auto anmelden.

Dann müsstest du später allerdings mit den Papieren noch einmal zur Versicherung und den Vertrag dort endgültig abschließen.

Von Privat solltest du aber wirklich nur ein Auto kaufen wenn du den Verkäufer gut kennst oder wenn du dich wirklich gut auskennst.