Wie lange darf sich eine Versicherung Zeit lassen, bis sie einen Unfallschaden bezahlt, muss dazu sagen, dass ich schon 1000Euro Gutachterkosten bezahlt habe?
Ja, es war Allianz, falls das wichtig ist, vielleicht gehen da die Uhren anders.
6 Antworten
Mit ein paar Monaten musst Du schon rechnen
Ist völlig unterschiedlich...
Es kommt nicht auf den Versicherer, sondern auf den Sachverhalt an.
Sachverhalt ist total einfach, mir ist einer rückwärts auf meine 2 Türen drauf gefahren.
Ja, warum, das ist normal für ein Gutachten.
Muss dazu sagen, dass das ein Gutachter aus Österreich war, der auch Gerichtsgutachten macht. Für ein Gerichtsgutachten wird er wahrscheinlich das Doppelte abrechnen dürfen.
In diesem Forum sind überwiegend in Deutschland lebende unterweg. Ich rate daher immer das Land anzugeben, aus dem die Frage stammt, wenn man Fragender aus einem Nachbarland ist.
Ich komme auch aus Deutschland, aber der Unfall ist in Österreich passiert.
Dann sollte man das dennoch entsprechend erwähnen, da dort die Rechtslage durchaus abweichend sein kann. Ist der Unfallbeteiligte in Österreich oder in Deutschland versichert?
Wenn du weißt, dass der andere Unfallbeteiligte zahlungspflichtig ist, sollte es eigentlich egal sein, wann gezahlt wird. Selbst wenn du dann dein Konto überziehen musst, werden dir die Kosten ja erstattet.
In so einem Fall würde ich definitiv langsam ungeduldig werden. Wenn du schon 1000 Euro für den Gutachter ausgelegt hast, sollte die Versicherung in die Gänge kommen. Normal sind ca. 4 Wochen Bearbeitungszeit – alles darüber lohnt sich nachzuhaken.
Es hat jetzt über 2 Monate gedauert aber gestern habe ich das Geld bekommen.
Wenn die Schuldfrage soweit geklärt ist, kann man den Gutachter auch DIREKT vom Versicherer bezahlen lassen. Die wissen, dass das etwas dauern kann, die Versicherer sind ja zu 90 % ihre Auftraggeber.
Nein, der Gutachter hat das nicht gemacht.
Bis denn geklärt ist ob und wie viel bezahlt werden muss.
Falls es die gegnerische Haftpflicht ist, zur Not erst nach der Gerichtsverhandlung.
Bei der eigenen Kasko gilt:
"Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt haben, zahlen wir diese spätestens innerhalb von zwei Wochen.
Sie können einen angemessenen Vorschuss auf die Entschädigung verlangen, wenn
- wir unsere Zahlungspflicht festgestellt haben und
- sich die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach Schadenanzeige feststellen lässt."
Das ist doch schon alles geklärt wieviel bezahlt werden muss, trotzdem hat es über 2 Monate gedauert.
ungefähr bei Allianz