Wie lange darf man seinen (angemeldeten) PKW auf nem öffentlichen Parkplatz abstellen?
Bei uns vor der Haustüre, wo eh schon wenig Parkplätze für uns Anwohner zur Verfügung stehen, steht seit etwa 3Monaten ein PKW auf ein und demselben Parkplatz. Das Auto ist nicht in unserer Stadt angemeldet und es nervt bei der Parkplatzsituation schon tierisch, wenn da einer seine Karre so schön schräg hinstellt (noch in seiner Parkbucht), das man links und rechts echt Spaß hat beim einparken. Das Auto ist angemeldet und hat noch TÜV!
11 Antworten
Das Auto darf so lange da stehen, wie es eine Parkzeitbeschränkung gibt. Wenn es da keine gibt, darf das Auto so lange da stehen, wie es TÜV hat.
falsch..
Ich konnte im zitierten §§ keine Parkregelung herauslesen.
Selbst wenn dem so wäre, bricht Bundesrecht (StVO) Landesrecht (HStrG), auf Hessen deutet in der Frage sowieso nichts hin...
ich habe auch nicht behauptet, dass in diesem Paragraph etwas zur Parkregelung stehen soll. Im §16 HStrG geht es um Gemeingebrauch und Sondernutzung .. und das dauerhafte Parken ist eben eine solche Sondernutzung. Entsprechende Regelungen gibt es auch außerhalb von Hessen ...
Dass Bundesrecht Landerecht bricht, trifft nur bei gleichartigen Regelungen zu .. bei Spezialgesetzen (die vor allgemeinen Regelungen gelten) oder Regelungen die der Einschränkung/genaueren Definition dienen, sieht die Sache anders aus ...
das private dauerhafte Parken eines PKW ist keine solche Sondernutzung, gibt es einschlägige Entscheidungen, oder woher beziehst du dein Wissen?
Solange das Fahrzeug dort NICHT ordnungswidrig abgestellt ist, kann es dort unbegrenzt lange parken.
Basta.
"Basta."
ROFL. Richtiger wird's dadurch nicht.
doch, weil alles was nach Basta noch geschrieben werden könnte nur wieder Unsinn ist.
Ein Parkverstoß liegt hier nicht vor. Allerdings hätte der Halter das Fahrzeug ummmelden müssen. Gib das Kennzeichen doch mal telefonisch bei der Polizei durch, die können dann nachsehen, ob es gestohlen ist, wie einige hier mutmaßen. Mich würde es auch stutzig machen, wenn ein Auto mit auswärtigem Kennzeichen solange unbewegt vor meiner Tür steht. Oder kannst Du es einem Nachbarn zuordnen? Dann hilft nur Reden. Vielleicht ist er ja bereit, da er es eh selten nutzt, eine Straße weiter, wo mehr Platz ist, abzustellen. Dann ist für ihn der Weg zwar weiter, aber wenn er es eh nur drei mal im Jahr benutzt.... Und ihr habt es dann nicht so weit zu Eurem Auto, weil ein Parkplatz mehr vor der Tür bereit ist.
Wenn eure Parkplätze als Anwohner Platz ausgewiesen sind, habt ihr Recht, wenn eure Autos die Grüne Parkkarte -Anwohner- drin haben.
Ihr könnt euch dagegen wehren, bei der Gemeinde oder Stadt, Straßenamt, oder so. EIne Beantragung von Hinweisschildern. (Reserviert für Anlieger.)
Fremde Fahrzeuge haben nicht da zu parken, wo die Anlieger selbst die Parkplätze benötigen, wenn es entsprechend gekennzeichnet ist.
Vielleicht ist der Betreffende zugezogen. Manchmal hilft auch ein Zettel unter dem Scheibenwischer. Er möchte sich mal bei euch melden.
In vielen Fällen hilft Reden.
unbegrenzt lange.
falsch ..
das dauerhafte Parken (>2Wochen) geht über den Gemeingebrauch des öffentlichen Verkehrsraums hinaus und stellt somit eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar (vgl. z.B. §16 HStrG).